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113 lines
945 B

BESCHLUSS
8
.
Januar
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Januar
einstimmig
beschlossen
:
Beschluß
Senats
27
November
wird
aufrechterhalten
.
Senat
hat
Beschluß
27
November
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
März
entschieden
Antrag
Generalbundesanwalts
§
Abs.
18
.
Oktober
nur
Pflichtverteidigerin
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
bereits
entpflichteten
Verteidigerin
zugestellt
worden
ist
aber
rogemeinschaft
praktizierenden
zweiten
Pflichtverteidiger
Rechtsanwalt
.
ist
widerlegen
Gelegenheit
Gegenerklärung
§
Abs.
einzureichen
.
auszuschließende
Versagung
rechtlichen
Gehörs
rechtfertigt
entsprechender
Anwendung
§
Anhörung
Beschwerdeführers
Antrag
7
.
Dezember
nachzuholen
vgl.
Satz
Anhörung
.
ist
Zustellung
Antrags
Generalbundesanwalts
17
.
Dezember
geschehen
.
Erwiderung
Verteidigers
28
.
Dezember
gibt
Senat
jedoch
Anlaß
Entscheidung
ändern
.
Brause