BESCHLUSS 8 . Januar Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . Januar einstimmig beschlossen : Beschluß Senats 27 November wird aufrechterhalten . Senat hat Beschluß 27 November Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . März entschieden Antrag Generalbundesanwalts § Abs. 18 . Oktober nur Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin Rechtsanwältin bereits entpflichteten Verteidigerin zugestellt worden ist aber rogemeinschaft praktizierenden zweiten Pflichtverteidiger Rechtsanwalt . ist widerlegen Gelegenheit Gegenerklärung § Abs. einzureichen . auszuschließende Versagung rechtlichen Gehörs rechtfertigt entsprechender Anwendung § Anhörung Beschwerdeführers Antrag 7 . Dezember nachzuholen vgl. Satz Anhörung . ist Zustellung Antrags Generalbundesanwalts 17 . Dezember geschehen . Erwiderung Verteidigers 28 . Dezember gibt Senat jedoch Anlaß Entscheidung ändern . Brause