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56 lines
433 B

BESCHLUSS
28
.
Oktober
Strafsache
Betruges
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
6
.
Juni
wird
§
Abs.
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Angeklagte
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ist
.
Insoweit
wird
zutreffenden
Erwägungen
Generalbundesanwalts
Antragsschrift
29
.
September
Bezug
genommen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Raum
Brause