BESCHLUSS 28 . Oktober Strafsache Betruges 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . Oktober beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 6 . Juni wird § Abs. Maßgabe unbegründet verworfen Angeklagte Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt ist . Insoweit wird zutreffenden Erwägungen Generalbundesanwalts Antragsschrift 29 . September Bezug genommen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Raum Brause