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76 lines
600 B

alt
:
BESCHLUSS
8
.
Oktober
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
10
.
Mai
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
wird
klargestellt
Angeklagte
insoweit
rechtskräftigen
Schuldspruchs
Landgerichts
2
.
August
Vergewaltigung
Fällen
schuldig
ist
.
hat
Vorliegen
Voraussetzungen
§
Abs.
Satz
Nr.
StGB
Verurteilung
Vergewaltigung
auch
dann
erfolgen
Regelwirkung
Strafrahmenbestimmung
verneint
wird
.
König