alt : BESCHLUSS 8 . Oktober Strafsache Vergewaltigung u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . Oktober beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 10 . Mai wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen tragen . wird klargestellt Angeklagte insoweit rechtskräftigen Schuldspruchs Landgerichts 2 . August Vergewaltigung Fällen schuldig ist . hat Vorliegen Voraussetzungen § Abs. Satz Nr. StGB Verurteilung Vergewaltigung auch dann erfolgen Regelwirkung Strafrahmenbestimmung verneint wird . König