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10 KiB

BESCHLUSS
10
.
Januar
Strafsache
bandenmäßigen
Einschleusens
Ausländern
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
Januar
beschlossen
:
Europäischen
Gerichtshof
wird
Art
.
Vertrags
Arbeitsweise
Europäischen
Union
folgende
Frage
Vorabentscheidung
vorgelegt
:
Sind
Erteilung
Annullierung
einheitlichen
Visums
regelnden
Art
.
Verordnung
Nr.
810/2009
Europäischen
Parlaments
Rates
13
Juli
Visakodex
Gemeinschaft
.
15
.
September
S.
Visakodex
auszulegen
Anwendung
nationaler
Rechtsvorschriften
resultierenden
Strafbarkeit
Einschleusens
Ausländern
Fällen
entgegenstehen
geschleusten
Personen
zwar
Visum
verfügen
aber
arglistige
Täuschung
zuständigen
Behörden
anderen
Mitgliedstaates
wahren
Reisezweck
erlangt
haben
?
Revisionsverfahren
wird
Entscheidung
Europäischen
Gerichtshofs
Vorlagefrage
ausgesetzt
.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
entscheiden
.
Landgericht
hatte
Angeklagten
bandenmäßigen
Einschleusens
Ausländern
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
.
1
.
Revisionsverfahren
liegt
folgender
Landgericht
festgestellter
Sachverhalt
zugrunde
:
Angeklagte
gehörte
international
organisierten
Schleuserbande
.
ging
Weise
ungarischen
Botschaft
vorgespiegelt
wurde
Entgelt
schleusenden
vietnamesischen
Staatsbürgern
handele
Mitglieder
touristischer
Reisegruppen
.
vorgeblichen
Reisegruppen
bestanden
jeweils
Personen
.
irrigen
Annahme
Reisen
tatsachlich
stattfinden
würden
erteilte
ungarische
Botschaft
Betroffenen
Touristenvisa
kurzen
Aufenthalt
Schengenstaaten
ermöglichten
.
Reisen
wurden
ersten
Tagen
Schein
Reiseprogramm
durchgeführt
Geschleusten
vorab
gefassten
Tatplan
entsprechend
jeweiligen
Zielländer
weitertransportiert
wurden
.
eintreffenden
Geschleusten
wurden
zunächst
so
genannten
Safehouses
untergebracht
dann
ansässigen
Verwandten
abgeholt
anderweitig
einquartiert
wurden
.
2
.
Angeklagten
liegt
Last
:
begleitete
18./19
.
Mai
Vietnamesen
Reisebus
brachte
dort
Lokal
Mitangeklagten
auch
Pässe
geschleusten
Personen
übergab
;
organisierte
Zusammenwirken
anderen
Bandenmitgliedern
Unterbringung
weiteren
verbrachten
Vietnamesen
Safehouses
Tat
.
22
.
Juni
begleitete
insgesamt
Vietnamesen
Tat
.
geschleusten
Personen
verfügten
Landgericht
Tat
ausdrücklich
festgestellt
hat
Zusammenhang
Urteilsgründe
auch
Tat
zugrunde
legen
ist
Tatzeit
vorgenannte
Weise
erlangte
visa
formal
Einreise
Schengenraum
dortigen
Aufenthalt
erlaubten
.
Beitrag
Angeklagten
Erschleichung
Visa
ungarischen
Botschaft
lässt
Urteilsfeststellungen
entnehmen
.
2
.
Auffassung
Landgerichts
hat
Angeklagte
selbständigen
Fällen
bandenmäßigen
Einschleusens
Ausländern
§
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
lit
.
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
Gesetzes
Aufenthalt
Erwerbstätigkeit
Integration
Ausländern
Bundesgebiet
Aufenthaltsgesetz
AufenthG
strafbar
gemacht
.
Voraussetzung
Strafbarkeit
ist
geschleusten
Personen
Tatbestand
unerlaubten
Einreise
Abs.
Nr.
AufenthG
unerlaubten
Aufenthalts
§
Abs.
Nr.
AufenthG
erfüllt
ist
.
Zitierung
§
Abs.
AufenthG
Urteil
ersichtlich
ist
hat
Landgericht
Umstand
geschleusten
Personen
formell
Visa
verfügten
Strafbarkeit
hindernden
Umstand
gesehen
.
Vorschrift
steht
Tatbestände
unerlaubten
Aufenthalts
unerlaubten
Einreise
§
Abs.
Nr.
AufenthG
Handeln
erforderlichen
Aufenthaltstitel
hier
gegebenes
Handeln
falsche
Angaben
erschlichenen
Aufenthaltstitels
gleich
.
3
.
Revision
wendet
Angeklagte
Verurteilung
.
beanstandet
näher
begründen
Verletzung
sachlichen
Rechts
.
II
.
Senat
hält
Beantwortung
Vorlagefrage
Erlass
Entscheidung
Revision
erforderlich
.
ist
entscheidungserheblich
einschlägige
übertragbare
Rechtsprechung
ropäischen
Gerichtshofs
ersichtlich
wäre
vgl.
BVerfG
Beschlüsse
24
.
Oktober
.
22
.
September
.
jeweils
.
legt
Gerichtshof
Europäischen
Union
Art
.
Abs.
lit
.
Abs.
Vorabentscheidung
.
Senat
geht
:
1
.
Voraussetzungen
§
Abs.
AufenthG
sind
erfüllt
.
schleusenden
Personen
gaben
unterstützt
angefochtenen
Urteil
Einzelnen
benannte
Bandenmitglieder
Amtsträgern
ungarischen
Botschaft
bewusst
wahrheitswidrig
touristischen
Zwecken
Kurzaufenthalt
Schengenraum
einreisen
wollen
vgl.
Art
.
auch
.
V.m
.
Art
.
Abs.
lit
.
Verordnung
Nr.
562/2006
Europäischen
Parlaments
Rates
15
.
März
Gemeinschaftskodex
Überschreiten
Grenzen
Personen
.
13
.
April
S.
.
hatten
Anfang
Absicht
dauerhaft
bleiben
Erteilung
Visa
zwingend
entgegenstand
vgl.
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
lit
.
;
Dienelt
Renner
Ausländerrecht
9
.
Aufl
.
.
.
tatgerichtlichen
Feststellungen
wurden
Visa
nur
Fehlvorstellung
Amtsträger
wahren
Zweck
Reisen
erteilt
.
2
.
§
Abs.
AufenthG
stellt
Fälle
unerlaubten
Aufenthalts
unerlaubten
Einreise
Abs.
Nr.
AufenthG
Handeln
solchermaßen
erlangten
Aufenthaltstitels
Handeln
erforderlichen
Aufenthaltstitel
gleich
.
Vorschrift
bewirkt
relevanten
Fällen
Vorhandensein
verwaltungsrechtlich
formell
bestandskräftigen
Aufenthaltstitels
Strafbarkeit
§
Abs.
Nr.
AufenthG
ihrerseits
Anknüpfungspunkt
Schleusungstatbestände
§
§
AufenthG
bilden
kann
.
deutsche
Gesetzgeber
Rechtsfolge
herbeiführen
wollte
unterliegt
Zweifel
.
Gesetz
Umsetzung
asylrechtlicher
Richtlinien
Europäischen
Union
19
.
August
.
S.
eingeführten
Vorschrift
§
Abs.
AufenthG
reagierte
Urteil
Bundesgerichtshofs
27
.
April
BGHSt
.
hat
Bundesgerichtshof
entschieden
ausländerrechtlichen
Erlaubnissen
verwaltungsakzessorischen
Straftatbestände
Aufenthaltsgesetzes
Tatbestandswirkung
zukommt
rechtsmissbräuchlich
erlangte
jedoch
formell
wirksame
Aufenthaltsgenehmigungen
Visa
Strafbarkeit
illegaler
Einreise
illegalen
Aufenthalts
§
Abs.
Nr.
auch
.
V.m
.
§
Abs.
AufenthG
ausschließen
BGHSt
aaO
S.
.
.
Behebung
Strafbarkeitslücken
Entscheidung
dienen
verschiedene
genannten
Gesetz
enthaltene
Maßnahmen
Gesetzentwurf
deutschen
Bundesregierung
BT-Drucks
.
16/5065
S.
f.
.
§
Abs.
AufenthG
wollte
Gesetzgeber
Fälle
erfassen
strafbefreiende
Genehmigung
unlautere
Weise
erlangt
worden
ist
BT-Drucks
.
16/5065
S.
;
vgl.
auch
diesbezüglichen
Hinweis
BGHSt
aaO
S.
.
§
Abs.
AufenthG
hat
gesetzgeberische
Wille
auch
Blickwinkel
strafrechtlichen
Bestimmtheitsgebots
Art
.
Abs.
GG
hinreichenden
Niederschlag
gefunden
.
illegale
Einreise
erscheint
eindeutig
wird
deutschen
Schrifttum
soweit
ersichtlich
auch
bestritten
vgl.
MünchKomm-StGB/Gericke
1
.
Aufl
.
AufenthG
.
.
Gleiches
gilt
indessen
vereinzelten
Stimmen
Literatur
MünchKomm/Gericke
aaO
AufenthG
.
28
;
Schott
Einschleusen
Ausländern
2
.
Aufl
.
S.
auch
Bezug
§
Abs.
Nr.
AufenthG
so
Ergebnis
Großteil
Schrifttums
:
vgl.
Senge
Strafrechtliche
Nebengesetze
April
§
AufenthG
.
;
Dienelt
Renner
Ausländerrecht
9
.
Aufl
.
AufenthG
.
22
;
Mosbacher
Juli
§
.
;
Ausländerrecht
Oktober
§
AufenthG
.
;
Brocke
NStZ
.
Allerdings
ersetzt
§
Abs.
AufenthG
ausdrücklich
nur
Fehlen
erforderlichen
Aufenthaltstitels
erwähnt
vorliegend
relevante
weitere
§
Abs.
Nr.
lit
.
normierte
Voraussetzung
vollziehbaren
Ausreisepflicht
.
Umstand
Aufenthaltstitel
grundsätzlich
vollziehbare
Ausreisepflicht
hindert
führt
indessen
ausdrücklich
auch
§
Abs.
Nr.
AufenthG
zielende
Regelung
§
Abs.
AufenthG
fehlgeschlagen
ist
so
aaO
;
Schott
aaO
.
Gleichstellung
Handelns
Grund
erschlichenen
Aufenthaltstitels
Handeln
Aufenthaltstitel
folgt
vielmehr
auch
Rahmen
Strafvorschriften
§
AufenthG
erschlichenen
Aufenthaltstitel
erfolgte
Einreise
unerlaubt
Ausreisepflicht
somit
vollziehbar
anzusehen
ist
vgl.
§
Abs.
Nr.
AufenthG
.
Besonderer
Erwähnung
Gesetzestext
bedarf
zwingend
.
3
.
§
Abs.
AufenthG
lockert
vorbezeichneten
Umfang
Akzessorietät
betroffenen
deutschen
Strafrechtsbestimmungen
Unionsrecht
ausgeformten
Verwaltungsrecht
Strafrecht
arglistige
Täuschung
erlangte
Visa
vorherigen
Annullierung
existent
betrachtet
.
Senat
sieht
grundsätzlicher
Zuständigkeit
Mitgliedstaaten
Strafrecht
gegebene
Verpflichtung
Mitgliedstaaten
Strafrechtsnormen
so
auszugestalten
Wahrung
Unionsrechts
gewährleistet
ist
etwa
Europäischer
Gerichtshof
Nr.
Urteils
28
.
April
.
25
.
Juni
S.
jedoch
verletzt
.
schleusenden
Personen
haben
unterstützt
Mitglieder
Schleuserbande
Falschangaben
Erteilung
Visa
chen
hätten
erteilt
werden
dürfen
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
lit
.
Kenntnis
Absichten
zuständigen
Behörden
auch
erteilt
worden
wären
.
Art
.
Abs.
Satz
schreibt
zuständigen
Behörden
hier
gegebenen
Vorzeichen
erteilte
Visa
Kenntniserlangung
annullieren
also
Anfang
ungültig
erklären
.
ergibt
schutzwürdiges
Vertrauen
Betroffenen
Rechtswirkungen
nur
formellen
Bestandes
Visa
bloßer
Besitz
ohnehin
automatisch
Einreise
berechtigt
Art
.
Art
.
Abs.
.
V.m
.
Art
.
Abs.
anzuerkennen
ist
.
Dementsprechend
erscheint
auch
Grundlage
Unionsrechts
folgerichtig
bestimmten
Gebot
deutschen
Gesetzgebers
entsprechend
zurechenbaren
eigenen
Verhaltens
Betroffenen
Anfang
schwer
fehlerbehafteten
Visa
Strafbarkeit
ausschließende
Wirkung
versagen
.
kommt
anderweitiger
Betrachtung
Europäischen
Union
verfolgte
Ziel
effektiver
Bekämpfung
illegaler
Einwanderung
Beihilfe
Mitteln
Strafrechts
vgl.
Rahmenbeschluss
betreffend
Verstärkung
strafrechtlichen
Rahmens
Bekämpfung
Beihilfe
unerlaubten
Durchreise
unerlaubten
Aufenthalt
28
November
;
Richtlinie
2002/90/EG
Rates
Definition
Beihilfe
unerlaubten
Durchreise
unerlaubten
Aufenthalt
28
November
.
5
.
Dezember
S.
17
;
jeweils
Erwägungsgründe
Fällen
vorliegenden
nur
Ausschnitt
Komplex
gleichgelagerter
Verfahren
bildet
erreicht
werden
könnte
.
hier
betroffenen
Schleusertatbestände
deutschen
Rechts
setzen
rechtswidrige
Haupttat
Form
illegaler
Einreise
illegalen
Aufenthalts
formellen
Bestands
Visa
Zeitpunkt
Tat
Angeklagten
gegeben
wäre
.
Typischerweise
entziehen
eingeschleusten
Personen
Zugriffs
Behörden
so
formell
erklärte
-9-
nullierung
faktisch
möglich
ist
.
Dementsprechend
müsste
zumindest
beachtlicher
Teil
Täter
straflos
bleiben
.
Visa
deutschen
Behörden
erteilt
worden
sind
steht
Interpretation
vorgenannten
Sinne
.
Entscheidung
Bestandskraft
Visa
wird
Visakodex
ausschließlich
erteilenden
Mitgliedstaat
vorbehalten
.
erweist
Art
.
Abs.
Satz
Visa
Behörden
anderen
Mitgliedstaates
annulliert
werden
können
positiver
Kenntnis
arglistiger
Täuschung
sogar
müssen
vgl.
auch
Beschluss
Kommission
19
.
März
Handbuch
Bearbeitung
Visumanträgen
Änderung
bereits
erteilten
Visa
endgültig
S.
.
Brause
König