You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

107 lines
901 B

BESCHLUSS
22
.
Oktober
Strafsache
Vergewaltigung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Oktober
beschlossen
:
Antrag
Angeklagten
18
.
August
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
Beschluß
Senats
24
Juli
wird
abgelehnt
.
Voraussetzungen
§
liegen
.
Senat
hat
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
Angeklagte
gehört
worden
wäre
.
Anspruch
Angeklagten
rechtliches
Gehör
ist
auch
behauptete
mangelnde
Kenntnis
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
verletzt
worden
.
Generalbundesanwalt
hat
Antragsschrift
Pflichtverteidigerin
Rechtsanwältin
Wahlverteidiger
Rechtsanwalt
ordnungsgemäß
zugestellt
.
besondere
Benachrichtigung
Antragsschrift
Angeklagten
selbst
war
erforderlich
Antrag
Entscheidung
handelt
§
Abs.
Abs.
;
vgl.
Anhörung
;
Satz
Anhörung
.
Verteidiger
Angeklagten
hatten
Revisionsverfahren
Gelegenheit
ßerung
.
Angeklagten
ist
rechtliches
Gehör
gewährt
worden
vgl.
Satz
Anhörung
.
Brause