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- BESCHLUSS
- 22
- .
- Oktober
- Strafsache
- Vergewaltigung
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 22
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Antrag
- Angeklagten
- 18
- .
- August
- Nachholung
- rechtlichen
- Gehörs
- Beschluß
- Senats
- 24
- Juli
- wird
- abgelehnt
- .
- Voraussetzungen
- §
- liegen
- .
- Senat
- hat
- Tatsachen
- Beweisergebnisse
- verwertet
- Angeklagte
- gehört
- worden
- wäre
- .
- Anspruch
- Angeklagten
- rechtliches
- Gehör
- ist
- auch
- behauptete
- mangelnde
- Kenntnis
- Antragsschrift
- Generalbundesanwalts
- verletzt
- worden
- .
- Generalbundesanwalt
- hat
- Antragsschrift
- Pflichtverteidigerin
- Rechtsanwältin
- Wahlverteidiger
- Rechtsanwalt
- ordnungsgemäß
- zugestellt
- .
- besondere
- Benachrichtigung
- Antragsschrift
- Angeklagten
- selbst
- war
- erforderlich
- Antrag
- Entscheidung
- handelt
- §
- Abs.
- Abs.
- ;
- vgl.
- Anhörung
- ;
- Satz
- Anhörung
- .
- Verteidiger
- Angeklagten
- hatten
- Revisionsverfahren
- Gelegenheit
- ßerung
- .
- Angeklagten
- ist
- rechtliches
- Gehör
- gewährt
- worden
- vgl.
- Satz
- Anhörung
- .
- Brause
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