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121 lines
972 B

BESCHLUSS
22
Juli
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
13
.
März
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Betruges
Tatmehrheit
Nötigung
Tateinheit
Fahren
Fahrerlaubnis
verurteilt
.
hat
übersehen
Angeklagte
ausgeurteilten
Tank-)Betrug
tateinheitlich
auch
§
Abs.
Nr.
verwirklicht
hat
.
Dauerdelikt
Fahrens
Fahrerlaubnis
wird
kurzen
Tankaufenthalt
unterbrochen
;
König
Hentschel/König/Dauer
Straßenverkehrsrecht
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
Handlung
Rechtssinn
auszugehen
ist
.
Rechtsfehler
beschwert
Angeklagten
jedoch
.
Straftat
vermag
ununterbrochene
Vergehen
§
Abs.
Nr.
StVG
Betrug
Nötigung
rechtlichen
Einheit
verbinden
vgl.
BGHSt
;
StGB
Abs.
Klammerwirkung
8)
.
Dementsprechend
können
Taten
verhängten
Einzelstrafen
ebenso
Ausspruch
Gesamtstrafe
bestehen
bleiben
.
Brause
König