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- BESCHLUSS
- 22
- Juli
- Strafsache
- gefährlicher
- Körperverletzung
- 5
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 22
- Juli
- beschlossen
- :
- Revision
- Angeklagten
- Urteil
- Landgerichts
- 13
- .
- März
- wird
- §
- Abs.
- unbegründet
- verworfen
- .
- Beschwerdeführer
- hat
- Kosten
- Rechtsmittels
- tragen
- .
- Landgericht
- hat
- Angeklagten
- Betruges
- Tatmehrheit
- Nötigung
- Tateinheit
- Fahren
- Fahrerlaubnis
- verurteilt
- .
- hat
- übersehen
- Angeklagte
- ausgeurteilten
- Tank-)Betrug
- tateinheitlich
- auch
- §
- Abs.
- Nr.
- verwirklicht
- hat
- .
- Dauerdelikt
- Fahrens
- Fahrerlaubnis
- wird
- kurzen
- Tankaufenthalt
- unterbrochen
- ;
- König
- Hentschel/König/Dauer
- Straßenverkehrsrecht
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- m.w
- .
- Handlung
- Rechtssinn
- auszugehen
- ist
- .
- Rechtsfehler
- beschwert
- Angeklagten
- jedoch
- .
- Straftat
- vermag
- ununterbrochene
- Vergehen
- §
- Abs.
- Nr.
- StVG
- Betrug
- Nötigung
- rechtlichen
- Einheit
- verbinden
- vgl.
- BGHSt
- ;
- StGB
- Abs.
- Klammerwirkung
- 8)
- .
- Dementsprechend
- können
- Taten
- verhängten
- Einzelstrafen
- ebenso
- Ausspruch
- Gesamtstrafe
- bestehen
- bleiben
- .
- Brause
- König
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