You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

103 lines
955 B

BESCHLUSS
11
.
September
Strafsache
sexuellen
Missbrauchs
Kindern
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:110918B5STR247.18.0
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
11
.
September
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
1
.
Februar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Adhäsionskläger
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
Revisionsinstanz
Adhäsionsverfahren
besonderen
Kosten
notwendigen
Auslagen
Adhäsionsklägers
tragen
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
Rüge
Landgericht
habe
Sicherstellungsprotokoll
rechtsfehlerhaft
nichtöffentlicher
Verhandlung
verlesen
§
Nr.
verstoßen
ist
unbegründet
Rechtsverletzung
vorliegt
vgl.
Beschluss
31
.
Mai
f.
.
Rüge
Verletzung
§
ist
jedenfalls
unbegründet
.