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51 lines
453 B

StR
BESCHLUSS
17
Juli
Strafsache
versuchten
Mordes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
22
.
Dezember
wird
§
Abs.
unbegründet
Maßgabe
verworfen
Tatbezeichnung
Urteilsformel
Verstoß
Waffengesetz
Zuwiderhandlung
vollziehbare
Waffenbesitzverbotsverfügung
ersetzt
wird
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Adhäsionsklägern
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Raum
Brause