StR BESCHLUSS 17 Juli Strafsache versuchten Mordes 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 17 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 22 . Dezember wird § Abs. unbegründet Maßgabe verworfen Tatbezeichnung Urteilsformel Verstoß Waffengesetz Zuwiderhandlung vollziehbare Waffenbesitzverbotsverfügung ersetzt wird . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Adhäsionsklägern entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Raum Brause