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86 lines
653 B

BESCHLUSS
22
.
Juni
Strafsache
Diebstahls
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Juni
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
19
.
Januar
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Feststellungen
eingeweihte
Fahrer
Geldtransporters
Angeklagten
haben
fingierten
Raub
wenigstens
Mitgewahrsam
AG
gebrochen
vgl.
Urteil
23
.
Juni
Beschluss
17
.
August
StGB
Abs.
Gewahrsam
.
haben
verschlossene
zuvor
festen
Route
Fahrscheinautomaten
entnommene
Fahrzeug
besonders
gesicherte
Geldkassetten
genommen
.
tätigender
Notruf
war
wurde
Cashzentrale
gerichtet
.
Raum
Brause