BESCHLUSS 22 . Juni Strafsache Diebstahls 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Juni beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 19 . Januar wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Feststellungen eingeweihte Fahrer Geldtransporters Angeklagten haben fingierten Raub wenigstens Mitgewahrsam AG gebrochen vgl. Urteil 23 . Juni Beschluss 17 . August StGB Abs. Gewahrsam . haben verschlossene zuvor festen Route Fahrscheinautomaten entnommene Fahrzeug besonders gesicherte Geldkassetten genommen . tätigender Notruf war wurde Cashzentrale gerichtet . Raum Brause