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60 lines
475 B

BESCHLUSS
31
.
Mai
Strafsache
sexuellen
Mißbrauchs
Kindern
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
31
.
Mai
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
26
.
Oktober
wird
§
Abs.
Maßgabe
§
Abs.
unbegründet
verworfen
Fall
.
Urteilsgründe
tateinheitliche
Verurteilung
sexueller
Nötigung
entfällt
vgl.
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
26
.
April
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägern
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Brause
Raum