BESCHLUSS 31 . Mai Strafsache sexuellen Mißbrauchs Kindern 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 . Mai beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 26 . Oktober wird § Abs. Maßgabe § Abs. unbegründet verworfen Fall . Urteilsgründe tateinheitliche Verurteilung sexueller Nötigung entfällt vgl. Antragsschrift Generalbundesanwalts 26 . April . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Brause Raum