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65 lines
508 B

BESCHLUSS
31
.
Mai
Strafsache
Steuerhinterziehung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
31
.
Mai
beschlossen
:
Angeklagte
hat
Kosten
Revision
Urteil
Landgerichts
23
.
September
Kosten
Antrags
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Frist
Begründung
Revision
tragen
.
Angeklagte
hat
Revision
Urteil
Landgerichts
zunächst
Schriftsatz
Verteidigers
15
.
Oktober
zurückgenommen
.
Antrag
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Begründung
Revision
hat
Schriftsatz
Verteidigers
12
.
Mai
zurückgenommen
.
Raum
Brause