BESCHLUSS 31 . Mai Strafsache Steuerhinterziehung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 . Mai beschlossen : Angeklagte hat Kosten Revision Urteil Landgerichts 23 . September Kosten Antrags Wiedereinsetzung vorigen Stand Versäumung Frist Begründung Revision tragen . Angeklagte hat Revision Urteil Landgerichts zunächst Schriftsatz Verteidigers 15 . Oktober zurückgenommen . Antrag Wiedereinsetzung vorigen Stand Begründung Revision hat Schriftsatz Verteidigers 12 . Mai zurückgenommen . Raum Brause