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49 lines
372 B

BESCHLUSS
6
.
Mai
Strafsache
versuchter
schwerer
Brandstiftung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
.
Mai
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
17
.
Oktober
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Zutreffend
hat
Strafkammer
angenommen
Voraussetzungen
Aussetzung
Maßregel
noch
vorlagen
.
Brause
König