BESCHLUSS 6 . Mai Strafsache versuchter schwerer Brandstiftung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 6 . Mai beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 17 . Oktober wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Zutreffend hat Strafkammer angenommen Voraussetzungen Aussetzung Maßregel noch vorlagen . Brause König