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146 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
11
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
Bestechung
Bestechlichkeit
geschäftlichen
Verkehr
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
9
.
Dezember
Abs.
auch
Mitangeklagten
betrifft
aufgehoben
.
Angeklagte
werden
Kosten
Staatskasse
auch
notwendigen
Auslagen
tragen
hat
freigesprochen
.
Beschluss
Großen
Senats
Strafsachen
29
.
März
kommt
Bestätigung
§
StGB
gestützten
ebenso
wenig
Betracht
Umstellung
Amtsdelikt
gemäß
§
§
StGB
Revisionsführerin
.
Übereinstimmung
Entscheidung
Großen
Senats
vertretenen
Auffassung
Generalbundesanwalts
hat
vorliegend
Durchentscheidung
Freispruch
gemäß
§
auch
Mitangeklagten
Folge
.
Gegenstand
Anklage
ist
Unrechtsvereinbarung
Fällen
so
große
Senat
Grundlage
Strafbarkeit
sein
kann
.
steht
Aburteilung
Vermögensdelikten
andere
Schutzgüter
tatbestandliche
Voraussetzungen
betreffen
.
Insbesondere
lassen
hier
vorliegenden
Fallgestaltung
Prämierung
Ausstellung
Rezepten
Medikamente
veranlassenden
Pharmaunternehmens
etwa
mögliche
Schuldsprüche
Vergehen
§
§
StGB
Angeklagten
ausschließen
Tatidentität
Anklagevorwürfen
stünden
.
gilt
auch
mögliche
Strafbarkeit
Betrugs
zulasten
Privatpatienten
Versicherungen
Verschweigen
Kick-Back-Zahlungen
.
Raum