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101 lines
858 B

BESCHLUSS
21
.
Februar
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Februar
beschlossen
:
Nebenkläger
stanz
Rechtsanwältin
wird
Beistand
stellt
.
Gründe
:
Antrag
Nebenklägers
auch
Revisionsverfahren
Prozeßkostenhilfe
Beiordnung
Rechtsanwältin
ist
Antrag
Bestellung
Beistands
§
Abs.
Satz
auszulegen
.
Bewilligung
Prozeßkostenhilfe
§
kommt
nämlich
nur
Betracht
Voraussetzungen
Bestellung
Beistandes
vorliegen
.
Hier
sind
Voraussetzungen
erfüllt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Nr.
Buchstabe
.
beantragte
Entscheidung
würde
allerdings
erübrigen
bereits
ersten
Rechtszug
Beistandsbestellung
vorgenommen
worden
wäre
jeweilige
Instanz
rechtskräftigen
Abschluß
Verfahrens
fortwirkt
Abs.
Beistand
.
Landgericht
hatte
Nebenkläger
jedoch
lediglich
Prozeßkostenhilfe
gewährt
Rechtsanwältin
beigeordnet
Bl
.
.
Kuckein
Sost-Scheible