BESCHLUSS 21 . Februar Strafsache Vergewaltigung u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . Februar beschlossen : Nebenkläger stanz Rechtsanwältin wird Beistand stellt . Gründe : Antrag Nebenklägers auch Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe Beiordnung Rechtsanwältin ist Antrag Bestellung Beistands § Abs. Satz auszulegen . Bewilligung Prozeßkostenhilfe § kommt nämlich nur Betracht Voraussetzungen Bestellung Beistandes vorliegen . Hier sind Voraussetzungen erfüllt § Abs. Satz § Abs. Nr. Buchstabe . beantragte Entscheidung würde allerdings erübrigen bereits ersten Rechtszug Beistandsbestellung vorgenommen worden wäre jeweilige Instanz rechtskräftigen Abschluß Verfahrens fortwirkt Abs. Beistand . Landgericht hatte Nebenkläger jedoch lediglich Prozeßkostenhilfe gewährt Rechtsanwältin beigeordnet Bl . . Kuckein Sost-Scheible