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64 lines
590 B

BESCHLUSS
9
.
April
Strafsache
Mordes
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
9
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Essen
13
November
wird
Maßgabe
verworfen
tateinheitliche
Verurteilung
gefährlicher
Körperverletzung
vorsätzlichen
unerlaubten
Führens
Selbstladekurzwaffe
entfällt
Delikte
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
zutreffend
ausgeführt
hat
verjährt
sind
;
Schuldschwereentscheidung
ist
maßgeblichen
Einfluß
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Kuckein