BESCHLUSS 9 . April Strafsache Mordes u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 9 . April gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Essen 13 November wird Maßgabe verworfen tateinheitliche Verurteilung gefährlicher Körperverletzung vorsätzlichen unerlaubten Führens Selbstladekurzwaffe entfällt Delikte Generalbundesanwalt Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat verjährt sind ; Schuldschwereentscheidung ist maßgeblichen Einfluß . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Kuckein