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10 KiB

BESCHLUSS
30
.
März
Strafsache
fahrlässiger
Tötung
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
30
.
März
§
Abs.
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
16
.
September
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
Fällen
II
.
Urteilsgründe
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
Fällen
Fahrten
Pkw
amtl
.
Kennzeichen
verurteilt
wurde
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
fahrlässigen
Tötung
Tateinheit
vorsätzlicher
Gefährdung
Straßenverkehrs
vorsätzlichem
Fahren
Fahrerlaubnis
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
Fällen
schuldig
ist
Angeklagte
Übrigen
freigesprochen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
tragen
hat
Angeklagte
freigesprochen
Verfahren
eingestellt
wurde
Urteil
Ausspruch
Gesamtstrafe
Maßgabe
aufgehoben
nachträgliche
gerichtliche
Entscheidung
§
§
weiteren
Kosten
Rechtsmittels
treffen
ist
.
2
.
weiter
gehende
Revision
Angeklagten
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
fahrlässiger
Tötung
Tateinheit
vorsätzlicher
Gefährdung
Straßenverkehrs
vorsätzlichem
Fahren
Fahrerlaubnis
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Maßregel
§
StGB
angeordnet
.
Hiergegen
richtet
Verfahrensrügen
Beanstandung
Anwendung
sachlichen
Rechts
gestützte
Revision
Angeklagten
.
Rechtsmittel
führt
Prozesshindernisses
teilweisen
Verfahrenseinstellung
;
ferner
ist
Angeklagte
Fällen
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
freizusprechen
.
hat
Aufhebung
Ausspruchs
Gesamtstrafe
Folge
.
Übrigen
ist
Revision
unbegründet
.
1
.
Verfahren
ist
abgeurteilten
Fälle
vorsätzlichen
Fahrerlaubnis
Verfahrenshindernisses
einzustellen
;
insofern
fehlt
Anklage
.
Fällen
unverändert
Hauptverhandlung
zugelassenen
Anklage
legte
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
Last
26
.
September
13
November
Pkw
amtl
.
Kennzeichen
Anklage
versehentlich
gegeben
]
"
nahezu
täglich
regelmäßig
öffentliche
Straßen
"
befahren
haben
Besitz
erforderlichen
Fahrerlaubnis
gewesen
sein
.
weitere
Konkretisierung
etwa
Hinblick
Angeklagten
befahrenen
Straßen
Tatzeiten
enthält
Anklage
.
Abgeurteilt
wurde
Angeklagte
Fällen
vorsätzlichen
Fahrerlaubnis
Strafkammer
jedoch
nur
Fahrten
Pkw
sicher
erwiesen
erachtet
weitere
mindestens
Fahrten
hat
Angeklagte
getroffenen
Feststellungen
ebenfalls
zugegelassenen
Pkw
amtl
.
Kennzeichen
unternommen
.
Angeklagte
Fahrten
Pkw
verurteilt
wurde
ist
Verfahren
Prozesshindernisses
einzustellen
;
werden
Hauptverhandlung
zugelassenen
Anklageschrift
erfasst
.
Tatbegriff
§
Abs.
Satz
entspricht
§
Abs.
.
umfasst
individualisierenden
Merkmale
vorgeworfenen
Tat
erforderlich
sind
Erfüllung
Umgrenzungsfunktion
Anklage
anderen
Lebenssachverhalten
abzugrenzen
.
lässt
Rechtsprechung
zwar
Herabsetzung
Anforderungen
Individualisierung
anders
Verfolgung
Aburteilung
strafwürdiger
Taten
möglich
wäre
.
ist
jedoch
Ausnahme
Fälle
beschränkt
worden
typischerweise
Serie
gleichartiger
Handlungen
einzelne
Taten
etwa
Zeitablaufs
Besonderheiten
Beweislage
mehr
genau
voneinander
unterschieden
werden
können
vgl.
Beschluss
Großen
Senats
Strafsachen
12
.
Januar
.
Grundlage
waren
vorliegend
Angeklagten
Last
gelegten
Taten
Angabe
Zeitraums
Fahrten
unternommen
haben
soll
benutzte
Fahrzeug
noch
ausreichend
konkretisiert
.
Jedoch
war
Taten
kennzeichnende
Merkmale
angegeben
wurden
Bezeichnung
Fahrzeugs
unerlässlich
Taten
ausreichend
individualisieren
.
Nur
Fahrten
Pkw
waren
Angeklagten
Last
gelegt
sonstige
Tatvorwürfe
kennzeichnende
Merkmale
auch
wesentlichen
Ergebnis
Ermittlungen
erwähnt
sind
.
Fahrten
Pkw
wesentliche
Ergebnis
Ermittlungen
ebenfalls
Hinweise
enthält
waren
Anklage
erfasst
.
durften
Strafkammer
abgeurteilt
werden
.
Anklage
Angeklagten
Last
gelegt
hat
weitere
Fahrten
Pkw
unternommen
haben
ist
Angeklagte
freizusprechen
.
Freispruch
kann
Senat
selbst
vornehmen
§
Abs.
.
Landgericht
hat
vollständigen
Beweisaufnahme
sorgfältigen
Beweiswürdigung
festgestellt
Unfallfahrt
14
November
lediglich
Fahrten
Angeklagten
Pkw
sicher
erwiesen
sind
8)
.
Senat
kann
ausschließen
Fall
Zurückverweisung
Feststellungen
getroffen
werden
können
Verurteilung
weiterer
Fahrten
Pkw
führen
würden
.
teilweise
Verfahrenseinstellung
Teilfreispruch
führen
Korrektur
Ergänzung
Schuldspruchs
angefochtenen
Urteils
.
hat
Aufhebung
Ausspruchs
Gesamtstrafe
Folge
.
Insofern
macht
Senat
Regelung
§
Abs.
Gebrauch
;
neue
Gesamtstrafe
weiteren
Kosten
Revisionsverfahrens
kann
Beschlussverfahren
§
§
entschieden
werden
vgl.
Beschluss
19
.
Januar
StR
;
Kostenentscheidung
:
Beschluss
9
November
.
2
.
Übrigen
hat
Revision
Angeklagten
Erfolg
.
Bedenken
Revisionsführers
Wirksamkeit
Anklage
Fällen
also
Angeklagten
Fahrten
Pkw
Last
gelegt
wurden
teilt
Senat
obigen
Ausführungen
ergibt
.
Verfahrensrügen
Rechtsfehlerhaftigkeit
Beschlüsse
Strafkammer
13
.
16
.
September
beanstandet
wird
Seite
Revisionsbegründung
Rechtsanwalt
Dr.
sind
denfalls
unbegründet
.
Angeklagten
Fall
Last
gelegte
abgeurteilte
Tat
betrifft
Angeklagten
verursachten
Verkehrsunfall
alkoholisiert
mindestens
Promille
Pkw
äußere
Einflüsse
Ausgangsgeschwindigkeit
mindestens
km/h
Mittelleitplanke
dreispurigen
Bundesautobahn
geprallt
ist
Fahrzeug
überwunden
hat
mittleren
bahn
frontal
Kleinwagen
kollidiert
ist
Fahrerin
erlittenen
Verletzungen
verstarb
.
Revision
angegriffenen
Entscheidungen
Landgerichts
betreffen
Kern
wiederholende
Beweisermittlungsanträge
Beweisanträge
Gegenvorstellungen
Verteidiger
Angeklagten
Mängel
Mittelschutzleitplanke
geltend
gemacht
wurden
Zeugenbeweis
nachgewiesen
werden
sollte
tödliche
Verkehrsunfall
auch
Mängel
zurückzuführen
gewesen
sei
.
Strafkammer
hat
Unfallhergang
zwar
unfallanalytisches
Sachverständigengutachten
erholt
Polizeibeamte
vernommen
ist
oben
genannten
Anträgen
Anregungen
Verteidiger
Angeklagten
Befragung
unfallanalytischen
Sachverständigen
jedoch
gefolgt
schon
ersten
Entscheidung
deutlich
gemacht
hat
Beweiserhebung
Urteil
beeinflussen
würde
.
stützte
"
etwaige
Mitverantwortlichkeit
Dritter
Zurechnungszusammenhang
pflichtwidrigen
Verhalten
Angeklagten
eingetretenen
Erfolg
entfallen
"
ließe
;
anderen
angegriffenen
Entscheidung
führte
Strafkammer
"
mögliche
Beschaffenheit
Mittelschutzleitplanke
auch
Strafzumessung
Bedeutung
"
sei
.
Revision
angegriffenen
Entscheidungen
Landgerichts
lassen
Rechtsfehler
erkennen
.
gilt
auch
insbesondere
Landgericht
Beweisanträge
Bedeutungslosigkeit
abgelehnt
hat
.
Strafkammer
hat
Entscheidungen
deutlich
gemacht
Beweisbehauptung
Rechtsfolgenausspruch
beeinflussen
vermag
Schuldspruch
auch
nachvollziehbar
dargelegt
.
war
zumal
Ausführungen
nur
regelmäßig
"
geboten
sind
vgl.
Beschluss
14
.
Dezember
Hintergrund
insbesondere
rechtlich
zutreffenden
Ausführungen
Strafkammer
Frage
"
Zurechnungszusammenhangs
"
auch
Wahrung
berechtigter
Verteidigungsinteressen
erforderlich
ausdrücklich
erklären
Bedeutungslosigkeit
tatsächlichen
rechtlichen
Gründen
besteht
.
Nähere
Darlegungen
Strafkammer
Auswirkungen
Beweisbehauptungen
Strafzumessung
waren
ebenfalls
geboten
;
vielmehr
genügte
insofern
Strafkammer
erkennen
gab
"
Mitverschulden
"
Dritter
Falle
Verurteilung
wesentlichen
Strafmilderungsgrund
ansieht
.
Auch
Frage
Un-)Vorhersehbarkeit
tödlichen
Ausgangs
Unfalls
musste
Strafkammer
weiter
verhalten
.
war
Ziel
Gegenstand
teilweise
schon
zuvor
zugleich
abgelehnter
Erklärungen
Anträge
Häufigkeit
"
Durchbruchunfällen
"
tödlichem
Ausgang
Gegenstand
Ausführungen
unfallanalytischen
Sachverständigen
.
unterlag
jedenfalls
Verbindung
Strafkammer
ausdrücklich
angesprochenen
"
Mitverantwortlichkeit
Dritter
"
Zweifel
Landgericht
beantragte
Beweiserhebung
auch
Bezug
Beweisziel
bedeutungslos
ansah
.
weiteren
Verfahrensrügen
haben
ebenfalls
Erfolg
.
Strafkammer
hat
ausdrücklich
strafmildernd
berücksichtigt
Angeklagte
"
Bedauern
"
bekundet
hat
Menschen
getötet
haben
aber
"
zunächst
ausdrücklich
unmittelbar
Nebenklägern
getan
"
habe
Rahmen
-9-
Verteidigerin
abgegebenen
Erklärung
letzten
Wortes
.
ersichtlich
Verhalten
Angeklagten
öffentlichen
Hauptverhandlung
betreffenden
Ausführungen
Strafkammer
sind
Revisionsvorbringen
bezogen
Verhalten
Angeklagten
Hauptverhandlung
zutreffend
.
Revisionsführer
Erörterung
ersten
Verhandlungstag
Erklärung
Verteidigerin
Nebenklägervertreter
übergebenen
anschließend
verlesenen
"
"
Angeklagten
Urteil
vermisst
hätte
Landgericht
Revision
zutreffend
ausführt
maßgeblich
Form
Adressaten
Zeitpunkt
Bekenntnisses
Angeklagten
abgestellt
hat
näherer
Darlegungen
insbesondere
bedurft
§
Abs.
Satz
Angeklagte
datierte
"
Entschuldigungsschreiben
"
"
Hinterbliebenen
Unfallopfers
zugesandt
"
hat
.
nur
dann
ist
Revisionsgericht
Prüfung
ermöglicht
Schreiben
Rahmen
ohnehin
strafmildernd
berücksichtigten
Bedauerns
Angeklagten
weitere
wesentliche
Bedeutung
zukommen
kann
.
Unterlassen
Widerspruchs
Verwertung
Ergebnisses
Blutprobenentnahme
Angeklagten
hat
Strafkammer
auch
Hinblick
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
24
.
Februar
Recht
wesentliche
Bedeutung
Strafhöhe
beigemessen
.
Auch
weiteren
Verfahrensrügen
haben
Erfolg
.
Antrag
Offenkundigkeit
bestimmter
Presseartikel
festzustellen
hat
Strafkammer
Recht
abgelehnt
.
Wäre
Offenkundigkeit
gegeben
wäre
Feststellung
geboten
erforderlich
.
Beweisantrag
handelte
Ansinnen
schon
Antragsteller
ausdrücklich
Verlesung
Artikel
wünschte
;
Begehren
war
ersichtlich
auch
gerichtet
wenigstens
Inhalt
Artikel
Hauptverhandlung
Sprache
bringen
vgl.
Meyer-Goßner
53
.
Aufl
.
.
.
später
gestellten
Beweisantrag
Verlesung
weiterer
Presseartikel
hat
Landgericht
rechtsfehlerfrei
Bedeutungslosigkeit
abgelehnt
.
ist
Recht
ausgegangen
allein
aggressive
vorverurteilende
"
Berichterstattung
Strafbemessung
regelmäßig
wesentliche
Bedeutung
hat
vgl.
Beschluss
20
.
Oktober
;
StGB
58
.
Aufl
.
.
.
Anders
kann
beurteilen
sein
indes
Beweisantrag
noch
Verfahrensrüge
behauptet
wird
Angeklagte
Berichterstattung
besonderer
Weise
gelitten
hat
vgl.
etwa
Urteil
23
.
Oktober
.
Übrigen
belegen
vorgelegten
Presseartikel
auch
Druck
medialen
Berichterstattung
weit
hinausging
Straftäter
ergehen
lassen
muss
Fall
Licht
Öffentlichkeit
gerät
vgl.
Urteil
7
November
NStZ-RR
.
Landgericht
Beweisantrag
ablehnenden
Beschluss
ausdrücklich
mitgeteilt
hat
Bedeutungslosigkeit
rechtlichen
tatsächlichen
Gründen
gegeben
erachtet
stellt
auch
hier
Grundlage
obiger
Erwägungen
Frage
durchgreifenden
Rechtsfehler
.
Sachrüge
ist
statistischen
Häufigkeit
tödlichen
"
Durchbruchunfällen
"
ohnehin
urteilsfremde
Ausführungen
stützt
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
31
.
Januar
dargelegten
Gründen
auch
Berücksichtigung
Vorbringens
Verteidiger
Gegenerklärungen
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Franke
Roggenbuck