BESCHLUSS 30 . März Strafsache fahrlässiger Tötung 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 30 . März § Abs. Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil 16 . September wird Verfahren eingestellt Angeklagte Fällen II . Urteilsgründe vorsätzlichen Fahrens Fahrerlaubnis Fällen Fahrten Pkw amtl . Kennzeichen verurteilt wurde Urteil Schuldspruch geändert Angeklagte fahrlässigen Tötung Tateinheit vorsätzlicher Gefährdung Straßenverkehrs vorsätzlichem Fahren Fahrerlaubnis vorsätzlichen Fahrens Fahrerlaubnis Fällen schuldig ist Angeklagte Übrigen freigesprochen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse tragen hat Angeklagte freigesprochen Verfahren eingestellt wurde Urteil Ausspruch Gesamtstrafe Maßgabe aufgehoben nachträgliche gerichtliche Entscheidung § § weiteren Kosten Rechtsmittels treffen ist . 2 . weiter gehende Revision Angeklagten wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten fahrlässiger Tötung Tateinheit vorsätzlicher Gefährdung Straßenverkehrs vorsätzlichem Fahren Fahrerlaubnis vorsätzlichen Fahrens Fahrerlaubnis Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Maßregel § StGB angeordnet . Hiergegen richtet Verfahrensrügen Beanstandung Anwendung sachlichen Rechts gestützte Revision Angeklagten . Rechtsmittel führt Prozesshindernisses teilweisen Verfahrenseinstellung ; ferner ist Angeklagte Fällen vorsätzlichen Fahrens Fahrerlaubnis freizusprechen . hat Aufhebung Ausspruchs Gesamtstrafe Folge . Übrigen ist Revision unbegründet . 1 . Verfahren ist abgeurteilten Fälle vorsätzlichen Fahrerlaubnis Verfahrenshindernisses einzustellen ; insofern fehlt Anklage . Fällen unverändert Hauptverhandlung zugelassenen Anklage legte Staatsanwaltschaft Angeklagten Last 26 . September 13 November Pkw amtl . Kennzeichen Anklage versehentlich gegeben ] " nahezu täglich regelmäßig öffentliche Straßen " befahren haben Besitz erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein . weitere Konkretisierung etwa Hinblick Angeklagten befahrenen Straßen Tatzeiten enthält Anklage . Abgeurteilt wurde Angeklagte Fällen vorsätzlichen Fahrerlaubnis Strafkammer jedoch nur Fahrten Pkw sicher erwiesen erachtet weitere mindestens Fahrten hat Angeklagte getroffenen Feststellungen ebenfalls zugegelassenen Pkw amtl . Kennzeichen unternommen . Angeklagte Fahrten Pkw verurteilt wurde ist Verfahren Prozesshindernisses einzustellen ; werden Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift erfasst . Tatbegriff § Abs. Satz entspricht § Abs. . umfasst individualisierenden Merkmale vorgeworfenen Tat erforderlich sind Erfüllung Umgrenzungsfunktion Anklage anderen Lebenssachverhalten abzugrenzen . lässt Rechtsprechung zwar Herabsetzung Anforderungen Individualisierung anders Verfolgung Aburteilung strafwürdiger Taten möglich wäre . ist jedoch Ausnahme Fälle beschränkt worden typischerweise Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa Zeitablaufs Besonderheiten Beweislage mehr genau voneinander unterschieden werden können vgl. Beschluss Großen Senats Strafsachen 12 . Januar . Grundlage waren vorliegend Angeklagten Last gelegten Taten Angabe Zeitraums Fahrten unternommen haben soll benutzte Fahrzeug noch ausreichend konkretisiert . Jedoch war Taten kennzeichnende Merkmale angegeben wurden Bezeichnung Fahrzeugs unerlässlich Taten ausreichend individualisieren . Nur Fahrten Pkw waren Angeklagten Last gelegt sonstige Tatvorwürfe kennzeichnende Merkmale auch wesentlichen Ergebnis Ermittlungen erwähnt sind . Fahrten Pkw wesentliche Ergebnis Ermittlungen ebenfalls Hinweise enthält waren Anklage erfasst . durften Strafkammer abgeurteilt werden . Anklage Angeklagten Last gelegt hat weitere Fahrten Pkw unternommen haben ist Angeklagte freizusprechen . Freispruch kann Senat selbst vornehmen § Abs. . Landgericht hat vollständigen Beweisaufnahme sorgfältigen Beweiswürdigung festgestellt Unfallfahrt 14 November lediglich Fahrten Angeklagten Pkw sicher erwiesen sind 8) . Senat kann ausschließen Fall Zurückverweisung Feststellungen getroffen werden können Verurteilung weiterer Fahrten Pkw führen würden . teilweise Verfahrenseinstellung Teilfreispruch führen Korrektur Ergänzung Schuldspruchs angefochtenen Urteils . hat Aufhebung Ausspruchs Gesamtstrafe Folge . Insofern macht Senat Regelung § Abs. Gebrauch ; neue Gesamtstrafe weiteren Kosten Revisionsverfahrens kann Beschlussverfahren § § entschieden werden vgl. Beschluss 19 . Januar StR ; Kostenentscheidung : Beschluss 9 November . 2 . Übrigen hat Revision Angeklagten Erfolg . Bedenken Revisionsführers Wirksamkeit Anklage Fällen also Angeklagten Fahrten Pkw Last gelegt wurden teilt Senat obigen Ausführungen ergibt . Verfahrensrügen Rechtsfehlerhaftigkeit Beschlüsse Strafkammer 13 . 16 . September beanstandet wird Seite Revisionsbegründung Rechtsanwalt Dr. sind denfalls unbegründet . Angeklagten Fall Last gelegte abgeurteilte Tat betrifft Angeklagten verursachten Verkehrsunfall alkoholisiert mindestens Promille Pkw äußere Einflüsse Ausgangsgeschwindigkeit mindestens km/h Mittelleitplanke dreispurigen Bundesautobahn geprallt ist Fahrzeug überwunden hat mittleren bahn frontal Kleinwagen kollidiert ist Fahrerin erlittenen Verletzungen verstarb . Revision angegriffenen Entscheidungen Landgerichts betreffen Kern wiederholende Beweisermittlungsanträge Beweisanträge Gegenvorstellungen Verteidiger Angeklagten Mängel Mittelschutzleitplanke geltend gemacht wurden Zeugenbeweis nachgewiesen werden sollte tödliche Verkehrsunfall auch Mängel zurückzuführen gewesen sei . Strafkammer hat Unfallhergang zwar unfallanalytisches Sachverständigengutachten erholt Polizeibeamte vernommen ist oben genannten Anträgen Anregungen Verteidiger Angeklagten Befragung unfallanalytischen Sachverständigen jedoch gefolgt schon ersten Entscheidung deutlich gemacht hat Beweiserhebung Urteil beeinflussen würde . stützte " etwaige Mitverantwortlichkeit Dritter Zurechnungszusammenhang pflichtwidrigen Verhalten Angeklagten eingetretenen Erfolg entfallen " ließe ; anderen angegriffenen Entscheidung führte Strafkammer " mögliche Beschaffenheit Mittelschutzleitplanke auch Strafzumessung Bedeutung " sei . Revision angegriffenen Entscheidungen Landgerichts lassen Rechtsfehler erkennen . gilt auch insbesondere Landgericht Beweisanträge Bedeutungslosigkeit abgelehnt hat . Strafkammer hat Entscheidungen deutlich gemacht Beweisbehauptung Rechtsfolgenausspruch beeinflussen vermag Schuldspruch auch nachvollziehbar dargelegt . war zumal Ausführungen nur regelmäßig " geboten sind vgl. Beschluss 14 . Dezember Hintergrund insbesondere rechtlich zutreffenden Ausführungen Strafkammer Frage " Zurechnungszusammenhangs " auch Wahrung berechtigter Verteidigungsinteressen erforderlich ausdrücklich erklären Bedeutungslosigkeit tatsächlichen rechtlichen Gründen besteht . Nähere Darlegungen Strafkammer Auswirkungen Beweisbehauptungen Strafzumessung waren ebenfalls geboten ; vielmehr genügte insofern Strafkammer erkennen gab " Mitverschulden " Dritter Falle Verurteilung wesentlichen Strafmilderungsgrund ansieht . Auch Frage Un-)Vorhersehbarkeit tödlichen Ausgangs Unfalls musste Strafkammer weiter verhalten . war Ziel Gegenstand teilweise schon zuvor zugleich abgelehnter Erklärungen Anträge Häufigkeit " Durchbruchunfällen " tödlichem Ausgang Gegenstand Ausführungen unfallanalytischen Sachverständigen . unterlag jedenfalls Verbindung Strafkammer ausdrücklich angesprochenen " Mitverantwortlichkeit Dritter " Zweifel Landgericht beantragte Beweiserhebung auch Bezug Beweisziel bedeutungslos ansah . weiteren Verfahrensrügen haben ebenfalls Erfolg . Strafkammer hat ausdrücklich strafmildernd berücksichtigt Angeklagte " Bedauern " bekundet hat Menschen getötet haben aber " zunächst ausdrücklich unmittelbar Nebenklägern getan " habe Rahmen -9- Verteidigerin abgegebenen Erklärung letzten Wortes . ersichtlich Verhalten Angeklagten öffentlichen Hauptverhandlung betreffenden Ausführungen Strafkammer sind Revisionsvorbringen bezogen Verhalten Angeklagten Hauptverhandlung zutreffend . Revisionsführer Erörterung ersten Verhandlungstag Erklärung Verteidigerin Nebenklägervertreter übergebenen anschließend verlesenen " " Angeklagten Urteil vermisst hätte Landgericht Revision zutreffend ausführt maßgeblich Form Adressaten Zeitpunkt Bekenntnisses Angeklagten abgestellt hat näherer Darlegungen insbesondere bedurft § Abs. Satz Angeklagte datierte " Entschuldigungsschreiben " " Hinterbliebenen Unfallopfers … zugesandt " hat . nur dann ist Revisionsgericht Prüfung ermöglicht Schreiben Rahmen ohnehin strafmildernd berücksichtigten Bedauerns Angeklagten weitere wesentliche Bedeutung zukommen kann . Unterlassen Widerspruchs Verwertung Ergebnisses Blutprobenentnahme Angeklagten hat Strafkammer auch Hinblick Entscheidung Bundesverfassungsgerichts 24 . Februar Recht wesentliche Bedeutung Strafhöhe beigemessen . Auch weiteren Verfahrensrügen haben Erfolg . Antrag Offenkundigkeit bestimmter Presseartikel festzustellen hat Strafkammer Recht abgelehnt . Wäre Offenkundigkeit gegeben wäre Feststellung geboten erforderlich . Beweisantrag handelte Ansinnen schon Antragsteller ausdrücklich Verlesung Artikel wünschte ; Begehren war ersichtlich auch gerichtet wenigstens Inhalt Artikel Hauptverhandlung Sprache bringen vgl. Meyer-Goßner 53 . Aufl . . . später gestellten Beweisantrag Verlesung weiterer Presseartikel hat Landgericht rechtsfehlerfrei Bedeutungslosigkeit abgelehnt . ist Recht ausgegangen allein aggressive vorverurteilende " Berichterstattung Strafbemessung regelmäßig wesentliche Bedeutung hat vgl. Beschluss 20 . Oktober ; StGB 58 . Aufl . . . Anders kann beurteilen sein indes Beweisantrag noch Verfahrensrüge behauptet wird Angeklagte Berichterstattung besonderer Weise gelitten hat vgl. etwa Urteil 23 . Oktober . Übrigen belegen vorgelegten Presseartikel auch Druck medialen Berichterstattung weit hinausging Straftäter ergehen lassen muss Fall Licht Öffentlichkeit gerät vgl. Urteil 7 November NStZ-RR . Landgericht Beweisantrag ablehnenden Beschluss ausdrücklich mitgeteilt hat Bedeutungslosigkeit rechtlichen tatsächlichen Gründen gegeben erachtet stellt auch hier Grundlage obiger Erwägungen Frage durchgreifenden Rechtsfehler . Sachrüge ist statistischen Häufigkeit tödlichen " Durchbruchunfällen " ohnehin urteilsfremde Ausführungen stützt Generalbundesanwalt Antragsschrift 31 . Januar dargelegten Gründen auch Berücksichtigung Vorbringens Verteidiger Gegenerklärungen unbegründet Sinne § Abs. . Franke Roggenbuck