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66 lines
583 B

BESCHLUSS
28
.
Februar
Sicherungsverfahren
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
28
.
Februar
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Beschuldigten
Urteil
Landgerichts
7
.
Dezember
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Beschuldigten
ergeben
hat
§
Abs.
.
besonders
erheblichen
Gewichts
Anlasstaten
wird
§
§
Abs.
StGB
treffenden
Entscheidungen
Grundsatz
Verhältnismäßigkeit
besondere
Aufmerksamkeit
widmen
sein
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.