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303 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
3
.
Februar
Strafsache
schweren
Bandendiebstahls
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
3
.
Februar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
7
.
Mai
betrifft
1
.
aufgehoben
Angeklagte
Fall
Urteilsgründe
Hehlerei
verurteilt
worden
ist
;
insoweit
wird
Angeklagte
freigesprochen
werden
Kosten
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
auferlegt
;
2
.
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
schweren
Bandendiebstahls
Fällen
versuchten
schweren
Bandendiebstahls
Bandendiebstahls
Fällen
Diebstahls
schuldig
ist
.
II
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
.
Beschwerdeführer
hat
übrigen
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gemeinschaftlichen
schweren
Bandendiebstahls
Fällen
versuchten
gemeinschaftlichen
schweren
Bandendiebstahls
gemeinschaftlichen
Bandendiebstahls
Fällen
Diebstahls
besonders
schweren
Fall
Hehlerei
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
rügt
Angeklagte
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
.
Rüge
Verletzung
formellen
Rechts
ist
ausgeführt
unzulässig
§
Abs.
Satz
.
Sachrüge
führt
Aufhebung
Urteils
Freispruch
Angeklagte
Fall
Urteilsgründe
Hehlerei
verurteilt
worden
ist
;
übrigen
ist
Revision
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Urteilsfeststellungen
Fall
lieh
Angeklagte
Mitangeklagten
entwendetes
Fehlerauslesegerät
eigene
Zwecke
nutzen
ausging
Gerät
gestohlen
worden
war
.
Feststellungen
belegen
Angeklagte
Mitangeklagten
erhaltene
Gerät
Sinne
§
Abs.
StGB
verschafft
hat
.
wäre
erforderlich
Sache
eigenen
Verfügungsgewalt
bekommen
hat
.
bloße
Besitzerlangung
Zwecke
vorübergehenden
Nutzung
Entleiher
reicht
vgl.
;
;
StGB
25
.
Aufl
.
§
Rdn
.
26
;
Tröndle/Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Senat
schließt
neuen
Hauptverhandlung
Feststellungen
getroffen
werden
können
Verurteilung
tragen
könnten
;
spricht
Angeklagten
insoweit
ändert
Schuldspruch
entsprechend
faßt
Urteilstenor
Klarstellung
Vereinfachung
vgl.
BGHSt
neu
.
Teilfreispruch
führt
Wegfall
Fall
Urteilsgründe
verhängten
Freiheitsstrafe
Monaten
;
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
bleibt
unberührt
.
Senat
kann
Hinblick
verbleibenden
Schuldgehalt
bestehen
bleibenden
Einzelfreiheitsstrafen
zweimal
Jahr
Monate
;
dreimal
Jahr
Monate
;
einmal
Jahr
Monate
;
zweimal
Jahr
einmal
Monate
ausschließen
Strafkammer
noch
festgesetzte
Gesamtfreiheitsstrafe
gebildet
hätte
Beurteilung
nur
verbleibenden
Einzelstrafen
zugrunde
gelegt
hätte
.
Meyer-Goßner
Kuckein