BESCHLUSS 3 . Februar Strafsache schweren Bandendiebstahls u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 3 . Februar gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 7 . Mai betrifft 1 . aufgehoben Angeklagte Fall Urteilsgründe Hehlerei verurteilt worden ist ; insoweit wird Angeklagte freigesprochen werden Kosten notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse auferlegt ; 2 . Schuldspruch geändert Angeklagte schweren Bandendiebstahls Fällen versuchten schweren Bandendiebstahls Bandendiebstahls Fällen Diebstahls schuldig ist . II . weiter gehende Revision wird verworfen . . Beschwerdeführer hat übrigen Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls Fällen versuchten gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls gemeinschaftlichen Bandendiebstahls Fällen Diebstahls besonders schweren Fall Hehlerei Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Revision rügt Angeklagte Verletzung formellen materiellen Rechts . Rüge Verletzung formellen Rechts ist ausgeführt unzulässig § Abs. Satz . Sachrüge führt Aufhebung Urteils Freispruch Angeklagte Fall Urteilsgründe Hehlerei verurteilt worden ist ; übrigen ist Revision unbegründet Sinne § Abs. . Urteilsfeststellungen Fall lieh Angeklagte Mitangeklagten entwendetes Fehlerauslesegerät eigene Zwecke nutzen ausging Gerät gestohlen worden war . Feststellungen belegen Angeklagte Mitangeklagten erhaltene Gerät Sinne § Abs. StGB verschafft hat . wäre erforderlich Sache eigenen Verfügungsgewalt bekommen hat . bloße Besitzerlangung Zwecke vorübergehenden Nutzung Entleiher reicht vgl. ; ; StGB 25 . Aufl . § Rdn . 26 ; Tröndle/Fischer StGB . Aufl . § Rdn . . Senat schließt neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können Verurteilung tragen könnten ; spricht Angeklagten insoweit ändert Schuldspruch entsprechend faßt Urteilstenor Klarstellung Vereinfachung vgl. BGHSt neu . Teilfreispruch führt Wegfall Fall Urteilsgründe verhängten Freiheitsstrafe Monaten ; Ausspruch Gesamtfreiheitsstrafe bleibt unberührt . Senat kann Hinblick verbleibenden Schuldgehalt bestehen bleibenden Einzelfreiheitsstrafen zweimal Jahr Monate ; dreimal Jahr Monate ; einmal Jahr Monate ; zweimal Jahr einmal Monate ausschließen Strafkammer noch festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte Beurteilung nur verbleibenden Einzelstrafen zugrunde gelegt hätte . Meyer-Goßner Kuckein