You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

609 lines
5.2 KiB

BESCHLUSS
StR
4
Juli
Strafsache
1
.
2
.
3
.
schweren
Bandendiebstahls
u.a.
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführer
4
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
22
.
April
Schuldspruch
folgt
geändert
:
Angeklagte
ist
schweren
diebstahls
vollendeten
versuchten
Fällen
Wohnungseinbruchsdiebstahls
vollendeten
versuchten
Fällen
Diebstahls
Fall
schuldig
.
Angeklagte
ist
schweren
stahls
vollendeten
versuchten
Fällen
versuchten
Wohnungseinbruchsdiebstahls
Fällen
Diebstahls
Fall
schuldig
.
Angeklagte
ist
schweren
diebstahls
vollendeten
versuchten
Fällen
schuldig
.
Angeklagten
Fällen
II.27
Angeklagten
Fällen
II.28
Urteilsgründe
verhängten
Einzelstrafen
entfallen
.
2
.
weiter
gehenden
Revisionen
Angeklagten
werden
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
dendiebstahls
vollendeten
versuchten
Fällen
Wohnungseinbruchsdiebstahls
vollendeten
versuchten
Fällen
Diebstahls
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Angeklagten
hat
schweren
Bandendiebstahls
vollendeten
versuchten
Fällen
versuchten
Wohnungseinbruchsdiebstahls
Fällen
Diebstahls
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
Angeklagten
schweren
Bandendiebstahls
vollendeten
versuchten
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verhängt
.
Sachrüge
Angeklagten
auch
Verfahrensrügen
stützten
Revisionen
Angeklagten
führen
Urteilstenor
ersichtlichen
Änderung
Schuldspruchs
Wegfall
Angeklagter
Angeklagte
Einzelstrafen
;
Übrigen
sind
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Annahme
real
konkurrierender
Taten
Fällen
II.28
Urteilsgründe
hält
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Feststellungen
fuhren
Angeklagte
2
.
Januar
dort
nungseinbrüche
begehen
Fälle
Urteilsgründe
.
Folge
drang
Herausdrehens
Schließzylinders
öffnete
Tür
Wohnung
8
.
Stock
Mehrfamilienhauses
Angeklagte
Pkw
Sichtweite
Tatort
wartete
Umgebung
beobachtete
Mittäter
gegebenenfalls
Mobilfunk
warnen
.
Wohnung
stehlenswerten
Gegenstände
gefunden
hatte
drang
wiederum
Herausdrehen
gegenüberliegende
Wohnung
entwendete
dort
verschiedene
Gegenstände
Angeklagte
weiterhin
Fahrzeug
Umgebung
absicherte
.
13
.
Februar
fuhren
Angeklagten
chend
vorherigen
Übereinkunft
weitere
Wohnungseinbruchsdiebstähle
begehen
Fälle
II.28
Urteilsgründe
.
Zumindest
Angeklagten
versuchte
Umsetzung
gemeinsamen
Tatplans
nacheinander
Hauseingangstüren
Mehrfamilienhäuser
S.
straße
zuhebeln
Fällen
misslang
.
Nähere
Feststellungen
Tätergruppe
versuchte
Häuser
einzudringen
Umgebung
absicherte
hat
Landgericht
treffen
vermocht
.
Sind
Deliktserie
Personen
Mittäter
beteiligt
ist
Frage
einzelnen
Taten
tateinheitlich
tatmehrheitlich
zusammentreffen
Beteiligten
gesondert
prüfen
entscheiden
.
Maßgeblich
ist
Umfang
erbrachten
Tatbeitrags
.
Leistet
Mittäter
Einzeltaten
individuellen
nur
fördernden
Tatbeitrag
so
sind
Taten
natürliche
Handlungseinheit
vorliegt
tatmehrheitlich
begangen
zuzurechnen
.
Fehlt
individuellen
Tatförderung
erbringt
Täter
aber
Vorfeld
Laufs
Deliktserie
Tatbeiträge
Einzeltaten
Tatgenossen
gleichzeitig
gefördert
werden
sind
gleichzeitig
geförderten
einzelnen
Straftaten
tateinheitlich
begangen
zuzurechnen
Person
einheitlichen
Tatbeitrag
Handlung
Sinne
§
Abs.
StGB
verknüpft
werden
.
Bedeutung
ist
Mittäter
einzelnen
Delikte
tatmehrheitlich
begangen
haben
.
.
;
vgl.
nur
Urteil
17
.
Juni
BGHSt
f.
;
Beschlüsse
22
.
Dezember
;
30
Juli
NStZ
;
3
Juli
NStZ
;
28
.
März
.
Fällen
Urteilsgründe
hat
Strafkammer
individuelle
nur
jeweils
Taten
fördernde
Mitwirkung
Angeklagten
festgestellt
.
Tatbeitrag
erschöpfte
haltsdarstellung
angefochtenen
Urteil
vielmehr
Tatgenossen
Pkw
Tatort
fahren
Umgebung
abzusichern
.
Wohnungseinbrüche
telefonischen
takt
Angeklagten
hielt
konkrete
weise
Einbrüche
gab
ist
Urteilsfeststellungen
entnehmen
.
Fälle
sind
Angeklagten
konkurrenzrechtlich
tateinheitlichen
Tat
Wohnungseinbruchsdiebstahls
zusammenzufassen
.
Landgericht
Fällen
II.28
Urteilsgründe
einzelnen
Tatbeiträge
genauer
feststellen
konnte
ist
Zweifelssatz
Angeklagten
auszugehen
selbst
versucht
hat
Eingangstüren
Häuser
öffnen
Mittätern
ausgeführten
Einbruchsversuchen
Absichern
Umgebung
übergreifend
mitgewirkt
hat
.
hat
Angeklagten
Bezug
Taten
individuellen
nur
einheitlichen
Tatbeitrag
erbracht
so
insoweit
gleichartige
Tateinheit
§
Abs.
StGB
gegeben
ist
vgl.
Beschluss
3
Juli
NStZ
.
2
.
Senat
ändert
Schuldspruch
Verzicht
ausdrückliche
Kennzeichnung
gleichartigen
Tateinheit
entsprechend
vgl.
Urteil
27
.
Juni
NStZ
.
steht
Angeklagten
wirksamer
geschehen
hätten
verteidigen
können
.
Schuldspruchänderung
entfällt
Angeklagten
Einzelstrafe
Jahr
Freiheitsstrafe
Fall
Urteilsgründe
versuchten
Wohnungseinbruchsdiebstahls
.
Angeklagten
entfallen
Fällen
II.28
Urteilsgründe
jeweils
Freiheitsstrafen
Jahr
Monaten
Jahr
.
Aufhebung
Gesamtstrafen
bedarf
.
bloße
Korrektur
Konkurrenzverhältnisses
hat
Verringerung
Gesamtheit
Folge
Urteil
20
.
Februar
299
;
Urteil
5
.
Juni
.
12
;
Beschluss
30
Juli
NStZ
;
Beschluss
22
.
Dezember
147
;
Beschluss
7
.
Januar
insofern
abgedruckt
NStZ
.
Senat
schließt
Landgericht
Hintergrund
verbleibenden
Einzelstrafen
niedrigere
Gesamtfreiheitsstrafen
erkannt
hätte
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke
Bender