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94 lines
790 B

BESCHLUSS
21
.
Dezember
Strafsache
schwerer
sexueller
Nötigung
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
21
.
Dezember
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
Dessau-Roßlau
11
.
April
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
ECLI
:
:
Ergänzend
Verwerfungsantrag
Generalbundesanwalts
ist
anzumerken
:
Rüge
Verletzung
§
Nr.
.
V.m
.
§
ist
zulässig
erhoben
§
Abs.
Satz
Revisionsbegründung
Inhalt
Verteidiger
überlassenen
Daten-CDs
verhält
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Bender
ECLI
:
:
Feilcke