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158 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
21
.
September
Strafsache
Vergewaltigung
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
September
beschlossen
:
Nebenklägerin
Rechtsanwalt
wird
Revisionsinstanz
Beistand
stellt
Abs.
Nr.
.
Gründe
:
Nebenklägerin
hat
beantragt
auch
Revisionsverfahren
Prozeßkostenhilfe
bewilligen
Rechtsanwalt
beizuordnen
.
Antrag
ist
weitestgehende
Wirkung
zukommt
Rechtsgedanke
§
Antrag
Bestellung
Beistands
auszulegen
.
erweist
Auslegung
auch
begründet
.
gesetzlichen
Voraussetzungen
Beistandsbestellung
sind
sogar
mehrfach
erfüllt
.
ergeben
Vorwurf
versuchten
Vergewaltigung
Fall
Anklageschrift
9
.
August
Fall
Urteilsgründe
aber
auch
sexuellen
Mißbrauchs
Kindes
Fall
Anklageschrift
Fall
Urteilsgründe
.
Tat
erfüllt
Voraussetzungen
§
Nr.
StGB
Fassung
6
.
StrRG
26
.
Januar
stellt
Verbrechen
Nebenklägerin
gemäß
§
Abs.
Nr.
Anschluß
berechtigt
.
Bestellung
Beistands
steht
insoweit
Landgericht
gemäß
§
Abs.
StGB
Recht
Jahre
begangene
Tat
Vergehenstatbestand
§
Abs.
StGB
.
angewandt
hat
.
Ist
Straftat
jedoch
Zeit
Urteilsverkündung
Revisionsverfahrens
Verbrechen
so
ist
Bestellung
Rechtsanwalts
Beistand
Nebenklägers
Revisionsinstanz
maßgebend
auch
Straftat
Zeitpunkt
Begehung
lediglich
Voraussetzungen
Vergehenstatbestandes
erfüllt
hat
NStZ
.
Meyer-Goßner
Kuckein