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- BESCHLUSS
- 21
- .
- September
- Strafsache
- Vergewaltigung
- u.a.
- 4
- .
- Strafsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- .
- September
- beschlossen
- :
- Nebenklägerin
- Rechtsanwalt
- wird
- Revisionsinstanz
- Beistand
- stellt
- Abs.
- Nr.
- .
- Gründe
- :
- Nebenklägerin
- hat
- beantragt
- auch
- Revisionsverfahren
- Prozeßkostenhilfe
- bewilligen
- Rechtsanwalt
- beizuordnen
- .
- Antrag
- ist
- weitestgehende
- Wirkung
- zukommt
- Rechtsgedanke
- §
- Antrag
- Bestellung
- Beistands
- auszulegen
- .
- erweist
- Auslegung
- auch
- begründet
- .
- gesetzlichen
- Voraussetzungen
- Beistandsbestellung
- sind
- sogar
- mehrfach
- erfüllt
- .
- ergeben
- Vorwurf
- versuchten
- Vergewaltigung
- Fall
- Anklageschrift
- 9
- .
- August
- Fall
- Urteilsgründe
- aber
- auch
- sexuellen
- Mißbrauchs
- Kindes
- Fall
- Anklageschrift
- Fall
- Urteilsgründe
- .
- Tat
- erfüllt
- Voraussetzungen
- §
- Nr.
- StGB
- Fassung
- 6
- .
- StrRG
- 26
- .
- Januar
- stellt
- Verbrechen
- Nebenklägerin
- gemäß
- §
- Abs.
- Nr.
- Anschluß
- berechtigt
- .
- Bestellung
- Beistands
- steht
- insoweit
- Landgericht
- gemäß
- §
- Abs.
- StGB
- Recht
- Jahre
- begangene
- Tat
- Vergehenstatbestand
- §
- Abs.
- StGB
- .
- angewandt
- hat
- .
- Ist
- Straftat
- jedoch
- Zeit
- Urteilsverkündung
- Revisionsverfahrens
- Verbrechen
- so
- ist
- Bestellung
- Rechtsanwalts
- Beistand
- Nebenklägers
- Revisionsinstanz
- maßgebend
- auch
- Straftat
- Zeitpunkt
- Begehung
- lediglich
- Voraussetzungen
- Vergehenstatbestandes
- erfüllt
- hat
- NStZ
- .
- Meyer-Goßner
- Kuckein
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