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272 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
27
.
August
Strafsache
gefährlichen
Eingriffs
Straßenverkehr
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
27
.
August
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
6
.
Februar
Feststellungen
aufgehoben
Angeklagte
unerlaubten
Entfernens
Unfallort
verurteilt
worden
ist
Gesamtstrafenausspruch
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gefährlichen
Eingriffs
Straßenverkehr
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Widerstand
Vollstreckungsbeamte
unerlaubten
Entfernens
Unfallort
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Maßregeln
§
§
StGB
angeordnet
.
allgemeine
Sachrüge
stützte
Revision
Angeklagten
hat
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Verurteilung
unerlaubten
Entfernens
Unfallort
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Landgericht
insoweit
getroffenen
Feststellungen
sind
lückenhaft
;
erlauben
Prüfung
Angeklagte
möglicherweise
berechtigt
entschuldigt
Unfallort
entfernt
hat
vgl.
§
Abs.
Nr.
StGB
.
Urteilsgründe
lief
Angeklagte
verursachten
Unfall
Fluchtimpuls
folgend
Pkw
Bekannten
rechts
Unfallstelle
vorbeigefahren
Straße
abgebogen
war
.
Öffnen
fahrertür
bemerkte
Fingerkuppe
Mittelfingers
rechten
Hand
abgeknickt
war
Wunde
massiv
blutete
.
bestieg
Fahrzeug
ließ
Universitätsklinik
fahren
.
dort
Blutung
gestillt
worden
war
rief
Angeklagte
Minuten
Unfallgeschehen
Polizei
Fahrer
Unfallverursacher
erkennen
geben
.
Feststellungen
lassen
erkennen
noch
Bereich
Unfallstelle
gehalten
hat
.
Angeklagte
noch
Verlassen
Unfallstelle
eigene
Verletzung
bemerkt
hatte
Unfallstelle
zumindest
auch
verließ
massiv
blutende
Wunde
versorgen
lassen
könnte
Entfernen
Unfallort
gerechtfertigt
gewesen
sein
vgl.
OLG
;
OLG
30
;
König
Hentschel/
Straßenverkehrsrecht
42
.
Aufl
.
§
StGB
.
;
12
.
Aufl
.
.
.
hat
Landgericht
auseinandergesetzt
.
Verurteilung
gefährlichen
Eingriffs
Straßenverkehr
verhängte
Einzelstrafe
Maßregelanordnung
werden
Rechtsfehler
berührt
können
bestehen
bleiben
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke
Quentin