BESCHLUSS 27 . August Strafsache gefährlichen Eingriffs Straßenverkehr u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 27 . August gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 6 . Februar Feststellungen aufgehoben Angeklagte unerlaubten Entfernens Unfallort verurteilt worden ist Gesamtstrafenausspruch . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weiter gehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten gefährlichen Eingriffs Straßenverkehr Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Widerstand Vollstreckungsbeamte unerlaubten Entfernens Unfallort Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt Maßregeln § § StGB angeordnet . allgemeine Sachrüge stützte Revision Angeklagten hat Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Erfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Verurteilung unerlaubten Entfernens Unfallort hält rechtlicher Nachprüfung stand . Landgericht insoweit getroffenen Feststellungen sind lückenhaft ; erlauben Prüfung Angeklagte möglicherweise berechtigt entschuldigt Unfallort entfernt hat vgl. § Abs. Nr. StGB . Urteilsgründe lief Angeklagte verursachten Unfall Fluchtimpuls folgend Pkw Bekannten rechts Unfallstelle vorbeigefahren Straße abgebogen war . Öffnen fahrertür bemerkte Fingerkuppe Mittelfingers rechten Hand abgeknickt war Wunde massiv blutete . bestieg Fahrzeug ließ Universitätsklinik fahren . dort Blutung gestillt worden war rief Angeklagte Minuten Unfallgeschehen Polizei Fahrer Unfallverursacher erkennen geben . Feststellungen lassen erkennen noch Bereich Unfallstelle gehalten hat . Angeklagte noch Verlassen Unfallstelle eigene Verletzung bemerkt hatte Unfallstelle zumindest auch verließ massiv blutende Wunde versorgen lassen könnte Entfernen Unfallort gerechtfertigt gewesen sein vgl. OLG ; OLG 30 ; König Hentschel/ Straßenverkehrsrecht 42 . Aufl . § StGB . ; 12 . Aufl . . . hat Landgericht auseinandergesetzt . Verurteilung gefährlichen Eingriffs Straßenverkehr verhängte Einzelstrafe Maßregelanordnung werden Rechtsfehler berührt können bestehen bleiben . Sost-Scheible Roggenbuck Franke Quentin