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1.8 KiB

BESCHLUSS
5
.
Oktober
Strafsache
Einschleusens
Ausländern
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
5
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Verfahren
Falles
II
.
Urteilsgründe
§
Abs.
eingestellt
;
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
fallen
insofern
Staatskasse
Last
;
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Einschleusens
Ausländern
Fällen
Fall
Tateinheit
Verschaffen
falschen
amtlichen
Ausweisen
weiteren
Fällen
Tateinheit
Missbrauch
versuchten
Einschleusens
Ausländern
Fällen
Fall
Tateinheit
Verschaffen
falschen
amtlichen
Ausweisen
weiteren
Fall
Tateinheit
Missbrauch
Beihilfe
unerlaubten
Einreise
Tateinheit
Missbrauch
schuldig
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
verworfen
.
3
.
Angeklagte
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Verfahren
war
Fall
.
Urteilsgründe
Antrag
Generalbundesanwalts
§
Abs.
einzustellen
Tat
verhängende
Strafe
Strafen
Angeklagten
Übrigen
verhängt
worden
sind
Gewicht
fallen
würde
.
Landgericht
angenommene
Missbrauch
§
Abs.
StGB
liegt
bisher
getroffenen
jedoch
ergänzungsfähigen
Feststellungen
mitgeführte
Sohn
Angeklagten
ausgestellte
Ausweis
Identitätsnachweis
eingesetzt
worden
ist
.
Tatunrecht
ist
erheblichem
Gewicht
.
Schuldspruchänderung
ergibt
vorgenommenen
Teileinstellung
.
weitergehende
Revision
war
offensichtlich
unbegründet
Abs.
.
Strafausspruch
kann
bestehen
bleiben
.
Angeklagten
wurden
Wegfall
gekommenen
Einzelfreiheitsstrafe
weitere
Freiheitsstrafen
Höhe
Jahr
Monaten
Freiheitsstrafen
Höhe
Jahr
Freiheitsstrafe
Höhe
Monaten
Freiheitsstrafe
Höhe
Monaten
Geldstrafe
Höhe
Tagessätzen
verhängt
.
Senat
schließt
Landgericht
Fall
.
verhängten
Strafe
noch
mildere
Gesamtfreiheitsstrafe
festgesetzt
hätte
.
Roggenbuck
Franke
Quentin