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71 lines
650 B

BESCHLUSS
19
.
August
Strafsache
versuchten
Totschlags
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
19
.
August
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
9
November
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
durchgreifenden
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
bleibt
Einzelstrafe
Jahr
Freiheitsstrafe
gemäß
§
Abs.
Satz
aufrecht
erhalten
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Kuckein