You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

135 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
7
.
Juni
Strafsache
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
7
.
Juni
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
21
.
Oktober
wird
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
19
.
April
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Angeklagte
tateinheitlich
unerlaubten
Erwerbs
Betäubungsmitteln
unerlaubten
Besitzes
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
schuldig
ist
.
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
ECLI
:
:
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Aufhebung
Entscheidung
Vorwegvollzug
Freiheitsstrafe
Maßregel
bedarf
Antrags
Generalbundesanwalts
Strafkammer
Dauer
Vorwegvollzugs
ausgehend
festgestellten
Therapiedauer
voraussichtlich
Jahren
Ergebnis
zutreffend
Monate
festgesetzt
hat
.
Umstands
zwischenzeitlich
vollstreckte
Untersuchungshaft
Dauer
Vorwegvollzugs
übersteigt
ist
Senat
Aufhebungsantrag
Generalbundesanwalts
gehindert
Beschlusswege
§
Abs.
entscheiden
vgl.
Beschluss
23
.
Februar
;
Gericke
7
.
Aufl
.
.
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke
Bender