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517 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
23
.
Mai
Strafsache
versuchten
Totschlags
u.a.
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführerin
23
.
Mai
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
8
.
Dezember
Ausnahme
Entscheidung
Adhäsionsantrag
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Schwurgericht
zuständige
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
versuchten
Totschlags
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Ferner
hat
Adhäsionsentscheidung
getroffen
.
Revision
rügt
Angeklagte
Verletzung
formellen
sachlichen
Rechts
.
Rüge
Verletzung
formellen
Rechts
greift
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
24
.
März
.
Rechtsmittel
hat
jedoch
Sachbeschwerde
Erfolg
.
Feststellungen
war
Angeklagte
später
Geschädigten
S.
Frühsommer
Beziehung
eingegangen
.
hatten
oft
Streit
insbesondere
warfen
gegenseitig
häufig
Alkohol
trinken
.
kam
gegenseitigen
Beleidigungen
Bedrohungen
auch
soziale
Netzwerke
.
Paar
trennte
mehrmals
.
Abend
13
.
August
wollte
Angeklagte
S.
treffen
prügeln
.
begab
bewaffnet
Totschläger
Messer
Tankstelle
Nähe
S.
Wohnung
.
lehnte
Tankstelle
kommen
.
Nacht
27
.
28
.
August
ärgerte
Angeklagte
Billigung
S.
übersandte
sexuell
anzügliche
grafie
.
beschloss
S.
Bekannten
Wohnung
rächen
.
ließ
fahren
S.
Geburtstagsfeier
aufhielt
.
Ankunft
Angeklagten
lief
S.
nacktem
Oberkörper
Haus
auch
lief
Straße
.
Angeklagte
steckte
Messer
Klingenlänge
Hosenbund
stieg
Fahrzeug
.
Uhr
traf
S.
.
schrien
kurz
gegenseitig
wütend
.
ßend
stach
Angeklagte
S.
Küchenmesser
linken
Hand
Hosenbund
gezogen
hatte
einmal
horizontal
rechte
Seite
Oberkörpers
hierbei
wurde
auch
rechte
Unterarm
verletzt
.
völlig
überraschte
S.
sackte
Boden
.
Angeklagte
stalten
machte
erneut
einzustechen
lief
S.
stellte
versuchte
Angeklagten
Messer
Hand
schlagen
.
kam
Rangelei
Angeklagte
sinngemäß
rief
:
Lass
sonst
steche
auch
.
Schließlich
ergriff
Messer
Hand
Flucht
Pkw
.
S.
hatte
stark
blutende
Stichverletzung
rechten
Brustkorbwand
ungefähr
Höhe
siebten
Zwischenrippenraums
.
Brusthöhle
wurde
eröffnet
Lunge
verletzt
.
horizontal
möglicherweise
schräg
verlaufende
Stichkanal
endete
Unterhautfettgewebe
.
Wundtiefe
betrug
Zentimeter
.
verursachte
Messer
ungefähr
Zentimeter
lange
Schnittwunde
rechten
Unterarm
Beugeseite
.
II
.
Urteil
hat
Bestand
.
1
.
Revision
beanstandet
Beweiswürdigung
inneren
Tatseite
Recht
.
Landgericht
hat
Annahme
Angeklagte
habe
S.
Rache
erlittene
Demütigungen
verletzen
wollen
Tod
billigend
Kauf
genommen
rechtlich
tragfähiger
Weise
begründet
.
Urteil
enthält
Ausführungen
inneren
Tatseite
versuchten
Tötungsdelikts
.
Insoweit
hätten
vorsatzkritische
Umstände
insbesondere
Tiefe
Verletzung
Oberkörper
getroffenen
Feststellungen
Umstand
Angeklagte
Rechtshänderin
Messer
linken
Hand
geführt
hat
Erörterung
bedurft
.
Auch
erwogen
hat
Landgericht
Angeklagte
früheren
Vorfall
ebenfalls
Messer
bewaffnet
Auseinandersetzung
suchte
lediglich
S.
prügeln
wollte
Tat
erheblich
holeinfluss
stand
.
Umstände
gleichwohl
bedingten
Tötungsvorsatz
schließen
lassen
sind
dargetan
.
2
.
Übrigen
hält
auch
Annahme
fehlgeschlagenen
Versuchs
rechtlichen
Nachprüfung
stand
Urteil
Feststellungen
Rücktrittshorizont
Angeklagten
vermissen
lässt
.
bisherigen
Feststellungen
ist
ausgeschlossen
Versuch
Totschlags
insoweit
maßgeblichen
Sicht
Angeklagten
unbeendet
war
weitere
Tatausführung
Flucht
freiwillig
aufgegeben
hat
.
Flucht
war
gelungen
Messer
Hand
schlagen
treten
.
3
.
Schließlich
begegnet
auch
Strafzumessung
rechtlichen
Bedenken
.
Landgericht
hat
Strafrahmenmilderung
§
StGB
rechtsfehlerhaft
geprüft
.
gegebenen
Umständen
hätte
Gericht
aber
Erörterung
gedrängt
sehen
müssen
jedenfalls
Berücksichtigung
Rahmen
konkreten
Strafzumessung
Angeklagten
angeführten
Strafmilderungsgründe
Verbindung
vertypten
Strafmilderungsgrund
§
StGB
Voraussetzungen
sonst
minder
schweren
Falles
Totschlages
§
Alt
.
StGB
vorlagen
.
4
.
Aufhebung
erfasst
Adhäsionsausspruch
Meyer-Goßner/
59
.
Aufl
.
.
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Franke
Quentin