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83 lines
719 B

BESCHLUSS
StR
8
Juli
Strafsache
Anstiftung
schweren
sexuellen
Missbrauch
widerstandsunfähigen
Person
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
8
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
19
November
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Anstiftung
schweren
sexuellen
Missbrauch
widerstandsunfähigen
Person
§
Abs.
Abs.
Nr.
StGB
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Beleidigung
schuldig
ist
.
2
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Kuckein