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2028 lines
17 KiB

NAMEN
Urteil
28
.
Oktober
Strafsache
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
28
.
Oktober
teilgenommen
haben
:
Vorsitzende
Richterin
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richterin
Bundesgerichtshof
Sost-Scheible
beisitzende
Richter
Bundesanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwalt
Verteidiger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
1
.
Revisionen
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
13
.
Oktober
werden
verworfen
.
2
.
Staatskasse
trägt
Kosten
Rechtsmittels
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
.
Angeklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Freisprechung
übrigen
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
Khat
Fällen
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
Khat
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
Vollstreckung
Bewährung
ausgesetzt
hat
.
Ferner
hat
Einziehung
sichergestellten
Khat
angeordnet
.
Urteil
wenden
Staatsanwaltschaft
Angeklagte
Revisionen
jeweils
Verletzung
formellen
materiellen
Rechts
rügen
.
Staatsanwaltschaft
wendet
Rechtsmittel
Annahme
unvermeidbaren
Verbotsirrtums
§
Satz
StGB
gestützten
Freispruch
Vorwurf
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
Khat
Fall
.
Urteilsgründe
erstrebt
ferner
Verurteilung
Angeklagten
mittäterschaftlich
begangener
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
§
Abs.
Nr.
unerlaubter
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Mitglied
Bande
§
Fällen
II
.
Urteilsgründe
.
Angeklagte
greift
Revision
wesentlichen
Beweiswürdigung
.
Rechtsmittel
bleiben
Antrag
Generalbundesanwalts
Erfolg
.
1
.
Landgericht
hat
festgestellt
:
Angeklagte
stammt
ebenso
wohnhafte
.
war
bekannt
größerem
Umfang
Betäubungsmittel
Handel
trieb
.
handelt
vorwiegend
angebaute
Pflanze
Blätter
frische
Triebe
Wirkstoff
enthalten
Wirkungsweise
auch
erheblich
geringerer
Stärke
Amphetaminen
entspricht
.
Angeklagte
konsumierte
selbst
Khat
erwarb
führte
auch
kleinere
Mengen
Eigenbedarf
.
Abend
14
.
Januar
führte
Angeklagte
Beifahrer
Mietwagen
Bündel
Khat
Gesamtgewicht
Bundesrepublik
Rahmen
Polizeikontrolle
sichergestellt
wurde
.
Khat
hatte
Wirkstoffgehalt
"
deutlich
"
.
Landgericht
hat
insoweit
auszuschließen
vermocht
Angeklagten
unbekannt
war
Umgang
Khat
anders
u.a.
Bundesrepublik
strafbar
ist
hat
freigesprochen
Fall
.
Urteilsgründe
.
Polizeikontrolle
Sicherstellung
Stoffes
führte
Angeklagte
25
.
Februar
Nacht
21
.
März
weitere
Khatmengen
g
Wirkstoffgehalt
wiederum
jeweils
deutlich
Eigenkonsum
.
Fällen
wurde
Khat
wieder
sichergestellt
Fälle
.
Urteilsgründe
.
20
.
März
mietete
Angeklagte
Anwesenheit
Niederlassung
VW-Transporter
zunächst
Woche
.
Fahrzeug
sollte
kartonweisen
Transport
Khat-Pflanzen
benutzt
werden
.
fällige
Vorauszahlung
Mietzins
Höhe
Euro
entrichtete
Angeklagte
bar
.
Noch
selben
Tag
fuhr
Zeuge
Fahrzeug
mindestens
Khat-Pflanzen
durchschnittlichen
Wirkstoffgehalt
%
mithin
mindestens
beladen
wurde
brachte
.
Anweisung
war
zuvor
konnte
festgestellt
werden
Durchführung
wiederholter
gleicher
Transporte
angeworben
worden
.
Auch
Angeklagte
nahm
Anmieten
Fahrzeugs
zumindest
Kauf
Transportfahrten
täglich
stattfinden
Gewinnerzielung
gerichteten
Rauschgiftgeschäften
dienen
sollten
.
Tatsächlich
führte
1
.
April
insgesamt
gleichartige
Transportfahrten
jeweils
mindestens
ca.
KhatPflanzen
.
weitere
Transportfahrt
31
.
März
konnte
Fahrer
festgestellt
werden
Fall
.
Urteilsgründe
.
Schließlich
mietete
Angeklagte
7
.
April
Niederlassung
telefonisch
Fahrzeuge
zwar
Pkw
wiederum
.
Letzteren
wollte
KhatTransporte
N.
Verfügung
stellen
.
Morgen
8
.
April
suchte
Angeklagte
Zeugen
S.
Europcar-Niederlassung
konnte
aber
nur
selbst
bestimmten
Pkw
Empfang
nehmen
noch
Verfügung
stand
.
Veranlassung
Angeklagten
schloß
sodann
Zeuge
S.
ließ
Zeugen
-A.
Mietvertrag
weiteren
Fahrer
eintragen
.
dann
Fahrzeug
Verfügung
stand
holte
weitere
Person
Zeuge
Nachmittag
.
Sodann
fuhr
zeug
.
Dort
wurde
Khat-Pflanzen
"
Cathinon-Gehalt
Größenordnung
g
beladen
.
burg
erreichen
konnte
wurde
Fahrzeug
angehalten
Stoff
sichergestellt
Fall
.
Urteilsgründe
.
2
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Fall
.
Urteilsgründe
unvermeidbaren
Verbotsirrtums
freigesprochen
Fälle
.
Urteilsgründe
unerlaubte
Einfuhr
Betäubungsmitteln
§
Abs.
Nr.
Fälle
.
Urteilsgründe
jeweils
Beihilfe
unerlaubten
Handeltreiben
Betäubungsmitteln
§
§
Abs.
Nr.
StGB
gewertet
.
Annahme
"
geringer
Mengen
"
Fällen
Nr.
Abs.
Nr.
hat
verneint
durchgeführten
Transportfahrten
Sicht
Haupttäters
jeweils
Einzeltaten
darstellen
"
"
Fahrt
transportierte
Menge
abzustellen
Transportmengen
gesamten
Mietzeitraum
zusammenzurechnen
"
sei
.
Gestützt
gehörten
Sachverständigen
Dr.
Institut
Rechtsmedizin
Universität
hat
Landgericht
Grenzwert
"
geringe
Menge
"
erst
festgestellten
Wirkstoffgehalt
g
angenommen
.
bandenmäßige
Betätigung
Fällen
II
.
hat
Landgericht
verneint
"
gewisse
Dauer
"
angelegte
Verbindung
Angeklagten
Zeugen
festzustellen
vermochte
;
jedenfalls
letzterem
könne
ausgeschlossen
werden
vornherein
nur
kurzen
Zeitraum
Durchführung
Transportfahrten
bereit
erklärt
hatte
.
II
.
Revision
Staatsanwaltschaft
1
.
Rüge
fehlerhafter
Behandlung
Aussage
Zeugen
betreffenden
Hilfsbeweisantrages
ist
unbegründet
.
Landgericht
ist
Zustandekommens
Protokolls
polizeilichen
Vernehmung
Zeugen
hilfsweise
Beweis
gestellten
Umständen
ausgegangen
.
Strafkammer
Angeklagten
nachteiligen
Schluß
gezogen
hat
vermag
Rüge
Erfolg
verhelfen
.
2
.
Überprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
ergibt
auch
Sachrüge
durchgreifenden
Rechtsfehler
Nachteil
Senat
gemäß
§
beachten
hat
Gunsten
Angeklagten
Generalbundesanwalt
Zuschrift
Senat
11
.
März
zutreffend
näher
ausgeführt
hat
.
Strafkammer
hat
insbesondere
rechtsfehlerfrei
dargelegt
Angeklagten
mittäterschaftliche
Beteiligung
Khat-Geschäften
Fälle
.
Urteilsgründe
noch
bandenmäßige
Begehung
nachgewiesen
werden
kann
.
Beschwerdeführerin
insoweit
vorträgt
erschöpft
Revisionsverfahren
unzulässigen
Versuch
tatrichterliche
Beweiswürdigung
eigene
Wertung
ersetzen
;
geht
Umständen
so
angefochtenen
Urteil
festgestellt
sind
.
3
.
Näherer
Erörterung
bedarf
nur
folgendes
:
Grenzwert
"
geringen
Menge
"
Abweichend
Auffassung
Landgerichts
setzt
Senat
Khat-Pflanzen
Grenzwert
geringen
Menge
Sinne
§
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Abs.
Abs.
Nr.
g
Wirkstoffs
.
stellt
Schuldspruch
hier
jedoch
Frage
.
chemische
Bezeichnung
:
ist
Hauptwirkstoff
Khat-Pflanze
weiterer
Wirkstoff
ist
Cathin
chemische
Bezeichnung
:
.
2
.
23
Juli
Anlage
wurde
Wirkstoff
betäubungsmittelrechtlichen
Vorschriften
unterstellt
;
gleiches
gilt
3
.
28
.
Februar
Anlage
Teil
Cathin
vgl.
Körner
BtMG
5
.
Aufl
.
Anhang
Rdn
.
.
Inkrafttreten
10
.
BtMÄndV
20
.
Januar
unterstehen
Bundesrepublik
auch
Pflanzen
Blätter
Khat-Strauches
Bestimmungen
Betäubungsmittelgesetzes
Mißbrauch
Rauschzwecken
vorgesehen
ist
vgl.
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
.
Wirkung
-9-
lichkeit
Konsumform
hat
Senat
Gutachten
Leiters
Instituts
forensische
Toxikologie
Universität
Prof.
Dr.
Dr.
eingeholt
.
ergibt
Heranziehung
weiterer
Literatur
.
;
[
Deutsche
Apotheker
Zeitung
.
;
.
:
botanischer
Name
ist
Strauchgewächs
ursprünglich
stammt
dort
arabischen
Raum
verbreitet
hat
.
Blätter
Strauchs
enthalten
natürliche
Alkaloide
sog.
Kathamine
Zentralnervensystem
anregenden
Wirkstoffe
.
ist
pharmakologischtoxikologischen
Eigenschaften
ehesten
Amphetamin
vergleichbar
.
übt
Amphetamin
ähnlich
überwiegend
zentrale
Nervensystem
beeinflussende
jedoch
auch
periphere
Kreislaufsystem
gerichtete
Wirkungen
.
Objektiv
manifestiert
Wirkung
allgemein
Zustand
leichter
Euphorie
Rededrang
Hyperaktivität
gekennzeichnet
ist
.
Erregungsphase
schließt
Stunden
Phase
abgeklärter
selbstzufriedener
Gelassenheit
.
abschließende
Phase
ist
aufkommende
Geistesabwesenheit
Niedergeschlagenheit
Depression
gekennzeichnet
.
wiederholtem
Khat-Konsum
entwickelt
rasch
psychische
Abhängigkeit
.
Intensiver
Dauergebrauch
führt
körperlicher
Hinsicht
häufig
Entzündungen
Mundschleimhaut
Speiseröhre
nachfolgenden
Sekundärerscheinungen
Störung
Biorhythmus
.
Auch
kann
Zerfall
Persönlichkeit
kommen
.
islamischen
Kulturen
arabischen
Raum
wird
traditionell
Teil
religiösen
gesellschaftlichen
Lebens
miert
.
Konsum
Kommunikationsfähigkeit
steigern
Phantasie
Vorstellungskraft
anregen
soll
findet
regelmäßig
Rahmen
sog.
KhatSitzungen
Gruppen
.
Lauf
Sitzung
Stunden
länger
dauern
kann
werden
Person
Khat-Bündel
ca.
g
Blattmasse
verbraucht
.
werden
jungen
Blätter
Pflanze
abgezupft
jungen
Schossen
Rinde
ganzen
Triebspitzen
abgestreift
Mund
geschoben
kurz
angekaut
;
angekaute
Drogenmaterial
wird
gut
eingespeichelt
weitere
Extraktion
Backentasche
geschoben
Khatkonsum
typische
Hamsterbacke
.
traditionellen
Konsumländern
wird
fast
ausschließlich
Frischdroge
konsumiert
;
Bevorratung
erfolgt
grundsätzlich
.
Wirkstoffgehalt
Khat-Blätter
schwankt
je
Herkunft
Anbaugebiet
Qualität
erheblich
.
Hinzukommt
chemische
Instabilität
enzymatische
Reduktion
Welken
Trocknen
Lagern
unsachgemäßes
Verarbeiten
Tage
fast
vollständig
etwa
achtmal
schwächeren
Cathin
Ephedrin
umgewandelt
wird
.
erweist
auch
vorliegenden
Fall
Wirkstoffanteil
durchschnittlich
nur
noch
Gewichtsprozent
gemessen
wurde
zwar
Abbauprozeß
hemmenden
Tieffrierens
sichergestellten
Blattmengen
untersuchenden
Institut
.
deutschen
Drogenszene
spielt
bisher
Rolle
.
Vielmehr
dürfte
Khat-Konsum
vorliegende
Fall
bestätigt
hier
lebenden
ethnischen
Gruppen
beschränkt
sein
kulturellen
Tradition
Herkunftsländer
beschriebenen
Ritual
Khat-Kauens
verhaftet
sind
.
Ausgehend
Gutachtern
übereinstimmend
dargelegten
chemisch-toxikologischen
auch
sozialen
ethnischen
Rahmenbedingungen
Khat-Konsums
betreffenden
Umständen
erscheint
Senat
gerechtfertigt
Khat-Produkten
Grenzwert
geringen
Menge
Sinne
Betäubungsmittelstrafrechts
Vergleich
pharmakologisch-toxikologisch
ähnlichen
Amphetamin
bestimmen
Dreifache
Bundesgerichtshof
Amphetamin
festgesetzten
Grenzmenge
g
Amphetamin-Base
BGHSt
g
Khat-Alkaloids
festzusetzen
.
Bundesgerichtshof
Entscheidung
BGHSt
näher
ausgeführt
hat
kann
"
geringe
Menge
"
illegalen
Betäubungsmitteln
sehr
unterschiedlichen
Wirkstoffgehalte
grundsätzlich
anders
festgesetzt
werden
Vielfaches
Erreichen
Rauschzustandes
erforderlichen
jeweiligen
Wirkstoffs
Konsumeinheit
.
müssen
Grenzwerte
verschiedenen
Betäubungsmittel
gerade
qualitativ
unterschiedlichen
Wirkung
aufeinander
abgestimmt
sein
BGHSt
1
.
Ausschlaggebend
ist
zunächst
pharmakodynamische
Wirkung
Verhältnis
namentlich
Amphetamin
.
Prof.
Dr.
Dr.
Insoweit
entnimmt
Senat
Gutachten
adäquate
Dosis
Erzielung
schen
Rauschwirkung
Amphetamin
mg
vgl.
auch
BGHSt
reinem
Wirkstoff
erforderlich
sind
.
ausgehend
stehen
Amphetamin
Wirkung
grob
gerechnet
Verhältnis
.
Legt
Rechtsprechung
Amphetamin
g
Base
festgelegten
Grenzwert
geringen
Menge
zugrunde
so
wäre
Grenzwert
Doppelte
mithin
g
Wirkstoffs
festzulegen
.
wesentlich
abweichenden
rechnerischen
Ergebnis
nämlich
g
Wirkstoff
gelangt
Angaben
Gutachten
Festlegung
"
geringen
Menge
"
pharmakodynamische
Wirkungsverhältnis
Amphetamin
Konsumgewohnheiten
abgestellt
wird
.
Gutachten
enthalten
Khat-Sitzung
Person
verbrauchten
g
Drogenmaterial
Gesamtphenylpropanmenge
mg
Verhältnis
Anteile
weiteren
Alkaloid
Cathin
erhebliche
Spannbreite
ausweist
.
Ausgehend
Festlegung
Grenzwertes
geringen
Menge
Amphetamin
zugrundegelegten
Konsumeinheiten
vgl.
BGHSt
169
;
;
anders
nämlich
Konsumeinheiten
BGHSt
betr.
MDE-Base
;
aaO.
§
.
m
.
würde
Anzahl
KhatSitzungen
Gesamtwirkstoffmenge
Zugrundelegung
nur
theoretisch
diskutierenden
Anteils
Gesamtphenylpropanmenge
maximal
mg
g
Grenze
geringen
Menge
ergeben
.
Grenzwert
geringen
Menge
maximal
g
Wirkstoffs
festzulegen
würde
aber
beschriebenen
Besonderheiten
Konsums
noch
Rechnung
tragen
.
ist
anders
Amphetamin
Derivate
Rauschgiftszene
reiner
Wirkstoff
nur
Inhaltsstoff
Pflanzenteile
Khat
verfügbar
.
mehrstündiges
intensives
Kauen
gekennzeichneten
Khatkonsums
läßt
vornherein
Konsum
sonstigen
genannten
konzentrierter
Form
verfügbaren
Rauschmittel
vergleichen
.
Schon
besteht
Gefahr
könne
etwa
Amphetamin
Ecstasy
Droge
Wahl
junge
Discothekenbesucher
werden
noch
ist
besorgen
Khatkonsum
könne
Einstiegsfunktion
härtere
Drogen
haben
vgl.
BGHSt
8
13
;
BGHSt
.
ist
berücksichtigen
gestreckten
Verlauf
Khat-Sitzung
Wirkstoff
nur
langsam
extrahiert
zeitverzögert
resorbiert
wird
;
Dosiserhöhung
sind
schon
Drogenmaterials
enge
Grenzen
gesetzt
;
ist
auch
Gefahr
Überdosierung
weitgehend
ausgeschlossen
.
Hinzukommt
Wirkungsdauer
schnellerer
Metabolisierung
Körper
allgemein
kürzer
übrigen
konzentrierter
Form
verfügbaren
Betäubungsmitteln
ist
.
Umstände
insbesondere
aufgezeigten
Beschaffenheit
Wirkungsweise
besonderen
Verbrauchergewohnheiten
Khat
Vergleich
Amphetamin
erscheint
sachgerecht
festzulegen
Khat-Pflanzen
erst
g
KhatAlkaloids
Merkmal
"
geringen
Menge
"
erfüllen
.
einigermaßen
sichere
Einschätzung
Erreichung
g
notwendigen
Khat-Bruttomenge
ist
kaum
möglich
.
Geht
etwa
Gutachten
junge
bereits
blattragende
Triebe
Gewichtsprozent
höchsten
Gehalt
enthalten
so
werden
g
Blattmasse
benötigt
.
zwangsläufig
"
dezisionistischen
vgl.
BGHSt
1
Grenzwertfestlegung
g
folgt
Senat
Ergebnis
Empfehlung
Sachverständigen
Prof.
Dr.
Dr.
.
Grenzwertfestlegung
Dreifache
Amphetamin
bestimmten
Wertes
erscheint
deutlich
Einschätzung
Gutachtens
"
etwa
"
Drittel
Fünftel
geringeren
toxischen
Wirksamkeit
Darreichungsform
Khat-Pflanzen
Vergleich
Amphetamin
gerechtfertigt
Gutachten
näher
beschriebene
gesundheitliche
Gefährdung
gewohnheitsmäßigen
Konsum
Khat
Acht
ließe
.
kommt
beschrieben
–schnellen
jeweiligen
Khat-Mengen
möglichst
beschleunigt
Vielzahl
Khat-Konsumenten
vertrieben
werden
müssen
.
Auch
Khat
besonderem
Maße
bestehende
Gefahr
Weiterverbreitung
vgl.
Gesichtspunkt
betreffend
Kokain
BGHSt
f.
;
ferner
aaO.
S.
rechtfertigt
abweichend
Auffassung
Landgerichts
Grenzwertmenge
Dreifache
Amphetamin
bestimmten
Wirkstoffmenge
beschränken
.
Landgericht
hat
Ergebnis
Recht
angenommen
Grenze
geringen
Menge
Sinne
§
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Fall
erreicht
war
.
gilt
auch
Zugrundelegung
nunmehr
Senat
festgelegten
Grenzwerts
geringen
Menge
Khat
g
Wirkstoffs
.
ausgehend
hat
Landgericht
Auffassung
Beschwerdeführerin
Angeklagten
auch
Fall
.
Urteilsgründe
zutreffend
nur
Beihilfe
einfachen
unerlaubten
Handeltreiben
bungsmitteln
schuldig
befunden
.
Allerdings
hat
Angeklagte
Anmieten
beigetragen
Fahrzeug
20
.
März
2
.
April
insgesamt
Fahrten
jeweils
mindestens
Khat-Pflanzen
transportiert
wurden
.
Zugrundelegung
Fall
.
Urteilsgründe
festgestellten
Cathinon-Gehalts
%
ergab
Transportfällen
Fall
II
.
Urteilsgründe
jeweils
Mindestwirkstoffmenge
g
mithin
insgesamt
.
Gesamtmenge
übersteigt
zwar
Grenze
"
geringen
Menge
"
Doppelte
;
stellt
Schuldspruch
jedoch
Frage
:
Strafkammer
hat
rechtlich
unbedenklich
durchgeführten
Transportfahrten
Sicht
Haupttäters
jeweils
Einzeltaten
Einfuhr
Handeltreibens
gewertet
Angeklagte
Bereitstellung
gemieteten
Hilfe
geleistet
hat
.
Grenzwert
geringen
Menge
auch
Zugrundelegung
Senat
festgelegten
Wirkstoffmenge
Transportfälle
erreicht
war
hat
Landgericht
Haupttaten
zutreffend
jeweils
Vergehen
einfachen
"
unerlaubten
Betäubungsmitteln
§
Abs.
Nr.
StGB
gewertet
jeweils
verwirklichte
unerlaubte
Einfuhr
Wege
Gesetzeskonkurrenz
zurücktritt
.
.
;
§
Abs.
Nr.
Konkurrenzen
.
Grundsätzen
strenge
Akzessorietät
Beihilfe
kann
Angeklagten
Fall
.
Urteilsgründe
auch
nur
Beihilfe
Vergehen
§
Abs.
Nr.
angelastet
werden
.
ständiger
Rechtsprechung
ist
Frage
Handlungseinheit
-mehrheit
individuellen
Tatbeitrag
Beteiligten
beurteilen
NStZ
121
Urteil
27
.
Februar
.
Fördert
Gehilfe
hier
Angeklagte
Mieten
Transportfahrzeugs
Tun
rechtlich
selbständige
Taten
Haupttäters
so
ist
nur
Beihilfe
Rechtssinne
gegeben
Tröndle/Fischer
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
m.w
.
.
läßt
indes
Akzessorietät
Beihilfe
Haupttat
unberührt
.
Gehilfe
Fall
Handlung
materiell
selbständige
Vergehen
nämlich
Rauschgiftgeschäfte
unterstützt
erst
Gesamtheit
geringe
Menge
beziehen
kann
führen
Gehilfe
Beteiligung
Verbrechen
Nr.
Abs.
Nr.
schuldig
ist
kann
nur
Rahmen
Strafzumessung
angemessen
strafschärfend
berücksichtigt
werden
.
hat
Landgericht
Festsetzung
Fall
.
Urteilsgründe
verhängten
Einzelstrafe
auch
bedacht
.
hat
ausdrücklich
strafschärfend
gewertet
Angeklagte
"
Fahrzeug
insgesamt
fast
Wochen
Verfügung
gestellt
Vielzahl
Transporten
ermöglicht
hat
"
.
Auffassung
Beschwerdeführerin
hat
Landgericht
Angeklagten
Fällen
II
.
Urteilsgründe
auch
Recht
Beihilfe
versuchten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
schuldig
befunden
.
Haupttäter
Angeklagte
vorgestellt
hätten
Transportfahrten
Menge
Khat
handelte
Wirkstoffgehalt
Grenze
geringen
Menge
überschritten
hätte
ist
so
festgestellt
liegt
Rede
stehenden
großen
Mengen
Pflanzenmaterial
Besonderheiten
Khat-Pflanze
auch
.
.
Revision
Angeklagten
Überprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Angeklagten
hat
noch
sachlich-rechtlicher
Hinsicht
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
.
Insoweit
verweist
Senat
Vermeidung
Wiederholungen
zutreffenden
Ausführungen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
.
Sost-Scheible
Nachschlagewerk
:
ja
BGHSt
:
ja
Veröffentlichung
;
ja
§
Abs.
Nr.
Nr.
StGB
1
.
Khat-Pflanzen
beginnt
geringe
Menge
Wirkstoffgehalt
.
2
.
Unterstützt
Gehilfe
Handlung
je
selbständige
Taten
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
erst
Gesamtheit
geringe
Menge
beziehen
so
macht
nur
Beihilfe
Vergehen
§
Abs.
Nr.
strafbar
.
Urteil
28
.
Oktober