NAMEN Urteil 28 . Oktober Strafsache unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 28 . Oktober teilgenommen haben : Vorsitzende Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Dr. Richterin Bundesgerichtshof Sost-Scheible beisitzende Richter Bundesanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwalt Verteidiger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revisionen Staatsanwaltschaft Angeklagten Urteil Landgerichts 13 . Oktober werden verworfen . 2 . Staatskasse trägt Kosten Rechtsmittels Staatsanwaltschaft Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen . Angeklagte trägt Kosten Rechtsmittels . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Freisprechung übrigen Beihilfe unerlaubten Handeltreiben Betäubungsmitteln Khat Fällen unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln Khat Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt hat . Ferner hat Einziehung sichergestellten Khat angeordnet . Urteil wenden Staatsanwaltschaft Angeklagte Revisionen jeweils Verletzung formellen materiellen Rechts rügen . Staatsanwaltschaft wendet Rechtsmittel Annahme unvermeidbaren Verbotsirrtums § Satz StGB gestützten Freispruch Vorwurf unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln Khat Fall . Urteilsgründe erstrebt ferner Verurteilung Angeklagten mittäterschaftlich begangener unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge § Abs. Nr. unerlaubter Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge Mitglied Bande § Fällen II . Urteilsgründe . Angeklagte greift Revision wesentlichen Beweiswürdigung . Rechtsmittel bleiben Antrag Generalbundesanwalts Erfolg . 1 . Landgericht hat festgestellt : Angeklagte stammt ebenso wohnhafte . war bekannt größerem Umfang Betäubungsmittel Handel trieb . handelt vorwiegend angebaute Pflanze Blätter frische Triebe Wirkstoff enthalten Wirkungsweise auch erheblich geringerer Stärke Amphetaminen entspricht . Angeklagte konsumierte selbst Khat erwarb führte auch kleinere Mengen Eigenbedarf . Abend 14 . Januar führte Angeklagte Beifahrer Mietwagen Bündel Khat Gesamtgewicht Bundesrepublik Rahmen Polizeikontrolle sichergestellt wurde . Khat hatte Wirkstoffgehalt " deutlich " . Landgericht hat insoweit auszuschließen vermocht Angeklagten unbekannt war Umgang Khat anders u.a. Bundesrepublik strafbar ist hat freigesprochen Fall . Urteilsgründe . Polizeikontrolle Sicherstellung Stoffes führte Angeklagte 25 . Februar Nacht 21 . März weitere Khatmengen g Wirkstoffgehalt wiederum jeweils deutlich Eigenkonsum . Fällen wurde Khat wieder sichergestellt Fälle . Urteilsgründe . 20 . März mietete Angeklagte Anwesenheit Niederlassung VW-Transporter zunächst Woche . Fahrzeug sollte kartonweisen Transport Khat-Pflanzen benutzt werden . fällige Vorauszahlung Mietzins Höhe Euro entrichtete Angeklagte bar . Noch selben Tag fuhr Zeuge Fahrzeug mindestens Khat-Pflanzen durchschnittlichen Wirkstoffgehalt % mithin mindestens beladen wurde brachte . Anweisung war zuvor konnte festgestellt werden Durchführung wiederholter gleicher Transporte angeworben worden . Auch Angeklagte nahm Anmieten Fahrzeugs zumindest Kauf Transportfahrten täglich stattfinden Gewinnerzielung gerichteten Rauschgiftgeschäften dienen sollten . Tatsächlich führte 1 . April insgesamt gleichartige Transportfahrten jeweils mindestens ca. KhatPflanzen . weitere Transportfahrt 31 . März konnte Fahrer festgestellt werden Fall . Urteilsgründe . Schließlich mietete Angeklagte 7 . April Niederlassung telefonisch Fahrzeuge zwar Pkw wiederum . Letzteren wollte KhatTransporte N. Verfügung stellen . Morgen 8 . April suchte Angeklagte Zeugen S. Europcar-Niederlassung konnte aber nur selbst bestimmten Pkw Empfang nehmen noch Verfügung stand . Veranlassung Angeklagten schloß sodann Zeuge S. ließ Zeugen -A. Mietvertrag weiteren Fahrer eintragen . dann Fahrzeug Verfügung stand holte weitere Person Zeuge Nachmittag . Sodann fuhr zeug . Dort wurde Khat-Pflanzen " Cathinon-Gehalt Größenordnung g beladen . burg erreichen konnte wurde Fahrzeug angehalten Stoff sichergestellt Fall . Urteilsgründe . 2 . Landgericht hat Angeklagten Fall . Urteilsgründe unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen Fälle . Urteilsgründe unerlaubte Einfuhr Betäubungsmitteln § Abs. Nr. Fälle . Urteilsgründe jeweils Beihilfe unerlaubten Handeltreiben Betäubungsmitteln § § Abs. Nr. StGB gewertet . Annahme " geringer Mengen " Fällen Nr. Abs. Nr. hat verneint durchgeführten Transportfahrten Sicht Haupttäters jeweils Einzeltaten darstellen " " Fahrt transportierte Menge abzustellen Transportmengen gesamten Mietzeitraum zusammenzurechnen " sei . Gestützt gehörten Sachverständigen Dr. Institut Rechtsmedizin Universität hat Landgericht Grenzwert " geringe Menge " erst festgestellten Wirkstoffgehalt g angenommen . bandenmäßige Betätigung Fällen II . hat Landgericht verneint " gewisse Dauer " angelegte Verbindung Angeklagten Zeugen festzustellen vermochte ; jedenfalls letzterem könne ausgeschlossen werden vornherein nur kurzen Zeitraum Durchführung Transportfahrten bereit erklärt hatte . II . Revision Staatsanwaltschaft 1 . Rüge fehlerhafter Behandlung Aussage Zeugen betreffenden Hilfsbeweisantrages ist unbegründet . Landgericht ist Zustandekommens Protokolls polizeilichen Vernehmung Zeugen hilfsweise Beweis gestellten Umständen ausgegangen . Strafkammer Angeklagten nachteiligen Schluß gezogen hat vermag Rüge Erfolg verhelfen . 2 . Überprüfung Urteils Revisionsrechtfertigung ergibt auch Sachrüge durchgreifenden Rechtsfehler Nachteil Senat gemäß § beachten hat Gunsten Angeklagten Generalbundesanwalt Zuschrift Senat 11 . März zutreffend näher ausgeführt hat . Strafkammer hat insbesondere rechtsfehlerfrei dargelegt Angeklagten mittäterschaftliche Beteiligung Khat-Geschäften Fälle . Urteilsgründe noch bandenmäßige Begehung nachgewiesen werden kann . Beschwerdeführerin insoweit vorträgt erschöpft Revisionsverfahren unzulässigen Versuch tatrichterliche Beweiswürdigung eigene Wertung ersetzen ; geht Umständen so angefochtenen Urteil festgestellt sind . 3 . Näherer Erörterung bedarf nur folgendes : Grenzwert " geringen Menge " Abweichend Auffassung Landgerichts setzt Senat Khat-Pflanzen Grenzwert geringen Menge Sinne § § Abs. Nr. Abs. Nr. Abs. Abs. Nr. g Wirkstoffs . stellt Schuldspruch hier jedoch Frage . chemische Bezeichnung : ist Hauptwirkstoff Khat-Pflanze weiterer Wirkstoff ist Cathin chemische Bezeichnung : . 2 . 23 Juli Anlage wurde Wirkstoff betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt ; gleiches gilt 3 . 28 . Februar Anlage Teil Cathin vgl. Körner BtMG 5 . Aufl . Anhang Rdn . . Inkrafttreten 10 . BtMÄndV 20 . Januar unterstehen Bundesrepublik auch Pflanzen Blätter Khat-Strauches Bestimmungen Betäubungsmittelgesetzes Mißbrauch Rauschzwecken vorgesehen ist vgl. 2 . Aufl . Rdn . . . Wirkung -9- lichkeit Konsumform hat Senat Gutachten Leiters Instituts forensische Toxikologie Universität Prof. Dr. Dr. eingeholt . ergibt Heranziehung weiterer Literatur . ; [ Deutsche Apotheker Zeitung . ; . : botanischer Name ist Strauchgewächs ursprünglich stammt dort arabischen Raum verbreitet hat . Blätter Strauchs enthalten natürliche Alkaloide sog. Kathamine Zentralnervensystem anregenden Wirkstoffe . ist pharmakologischtoxikologischen Eigenschaften ehesten Amphetamin vergleichbar . übt Amphetamin ähnlich überwiegend zentrale Nervensystem beeinflussende jedoch auch periphere Kreislaufsystem gerichtete Wirkungen . Objektiv manifestiert Wirkung allgemein Zustand leichter Euphorie Rededrang Hyperaktivität gekennzeichnet ist . Erregungsphase schließt Stunden Phase abgeklärter selbstzufriedener Gelassenheit . abschließende Phase ist aufkommende Geistesabwesenheit Niedergeschlagenheit Depression gekennzeichnet . wiederholtem Khat-Konsum entwickelt rasch psychische Abhängigkeit . Intensiver Dauergebrauch führt körperlicher Hinsicht häufig Entzündungen Mundschleimhaut Speiseröhre nachfolgenden Sekundärerscheinungen Störung Biorhythmus . Auch kann Zerfall Persönlichkeit kommen . islamischen Kulturen arabischen Raum wird traditionell Teil religiösen gesellschaftlichen Lebens miert . Konsum Kommunikationsfähigkeit steigern Phantasie Vorstellungskraft anregen soll findet regelmäßig Rahmen sog. KhatSitzungen Gruppen . Lauf Sitzung Stunden länger dauern kann werden Person Khat-Bündel ca. g Blattmasse verbraucht . werden jungen Blätter Pflanze abgezupft jungen Schossen Rinde ganzen Triebspitzen abgestreift Mund geschoben kurz angekaut ; angekaute Drogenmaterial wird gut eingespeichelt weitere Extraktion Backentasche geschoben Khatkonsum typische Hamsterbacke . traditionellen Konsumländern wird fast ausschließlich Frischdroge konsumiert ; Bevorratung erfolgt grundsätzlich . Wirkstoffgehalt Khat-Blätter schwankt je Herkunft Anbaugebiet Qualität erheblich . Hinzukommt chemische Instabilität enzymatische Reduktion Welken Trocknen Lagern unsachgemäßes Verarbeiten Tage fast vollständig etwa achtmal schwächeren Cathin Ephedrin umgewandelt wird . erweist auch vorliegenden Fall Wirkstoffanteil durchschnittlich nur noch Gewichtsprozent gemessen wurde zwar Abbauprozeß hemmenden Tieffrierens sichergestellten Blattmengen untersuchenden Institut . deutschen Drogenszene spielt bisher Rolle . Vielmehr dürfte Khat-Konsum vorliegende Fall bestätigt hier lebenden ethnischen Gruppen beschränkt sein kulturellen Tradition Herkunftsländer beschriebenen Ritual Khat-Kauens verhaftet sind . Ausgehend Gutachtern übereinstimmend dargelegten chemisch-toxikologischen auch sozialen ethnischen Rahmenbedingungen Khat-Konsums betreffenden Umständen erscheint Senat gerechtfertigt Khat-Produkten Grenzwert geringen Menge Sinne Betäubungsmittelstrafrechts Vergleich pharmakologisch-toxikologisch ähnlichen Amphetamin bestimmen Dreifache Bundesgerichtshof Amphetamin festgesetzten Grenzmenge g Amphetamin-Base BGHSt g Khat-Alkaloids festzusetzen . Bundesgerichtshof Entscheidung BGHSt näher ausgeführt hat kann " geringe Menge " illegalen Betäubungsmitteln sehr unterschiedlichen Wirkstoffgehalte grundsätzlich anders festgesetzt werden Vielfaches Erreichen Rauschzustandes erforderlichen jeweiligen Wirkstoffs Konsumeinheit . müssen Grenzwerte verschiedenen Betäubungsmittel gerade qualitativ unterschiedlichen Wirkung aufeinander abgestimmt sein BGHSt 1 . Ausschlaggebend ist zunächst pharmakodynamische Wirkung Verhältnis namentlich Amphetamin . Prof. Dr. Dr. Insoweit entnimmt Senat Gutachten adäquate Dosis Erzielung schen Rauschwirkung Amphetamin mg vgl. auch BGHSt reinem Wirkstoff erforderlich sind . ausgehend stehen Amphetamin Wirkung grob gerechnet Verhältnis . Legt Rechtsprechung Amphetamin g Base festgelegten Grenzwert geringen Menge zugrunde so wäre Grenzwert Doppelte mithin g Wirkstoffs festzulegen . wesentlich abweichenden rechnerischen Ergebnis nämlich g Wirkstoff gelangt Angaben Gutachten Festlegung " geringen Menge " pharmakodynamische Wirkungsverhältnis Amphetamin Konsumgewohnheiten abgestellt wird . Gutachten enthalten Khat-Sitzung Person verbrauchten g Drogenmaterial Gesamtphenylpropanmenge mg Verhältnis Anteile weiteren Alkaloid Cathin erhebliche Spannbreite ausweist . Ausgehend Festlegung Grenzwertes geringen Menge Amphetamin zugrundegelegten Konsumeinheiten vgl. BGHSt 169 ; ; anders nämlich Konsumeinheiten BGHSt betr. MDE-Base ; aaO. § . m . würde Anzahl KhatSitzungen Gesamtwirkstoffmenge Zugrundelegung nur theoretisch diskutierenden Anteils Gesamtphenylpropanmenge maximal mg g Grenze geringen Menge ergeben . Grenzwert geringen Menge maximal g Wirkstoffs festzulegen würde aber beschriebenen Besonderheiten Konsums noch Rechnung tragen . ist anders Amphetamin Derivate Rauschgiftszene reiner Wirkstoff nur Inhaltsstoff Pflanzenteile Khat verfügbar . mehrstündiges intensives Kauen gekennzeichneten Khatkonsums läßt vornherein Konsum sonstigen genannten konzentrierter Form verfügbaren Rauschmittel vergleichen . Schon besteht Gefahr könne etwa Amphetamin Ecstasy Droge Wahl junge Discothekenbesucher werden noch ist besorgen Khatkonsum könne Einstiegsfunktion härtere Drogen haben vgl. BGHSt 8 13 ; BGHSt . ist berücksichtigen gestreckten Verlauf Khat-Sitzung Wirkstoff nur langsam extrahiert zeitverzögert resorbiert wird ; Dosiserhöhung sind schon Drogenmaterials enge Grenzen gesetzt ; ist auch Gefahr Überdosierung weitgehend ausgeschlossen . Hinzukommt Wirkungsdauer schnellerer Metabolisierung Körper allgemein kürzer übrigen konzentrierter Form verfügbaren Betäubungsmitteln ist . Umstände insbesondere aufgezeigten Beschaffenheit Wirkungsweise besonderen Verbrauchergewohnheiten Khat Vergleich Amphetamin erscheint sachgerecht festzulegen Khat-Pflanzen erst g KhatAlkaloids Merkmal " geringen Menge " erfüllen . einigermaßen sichere Einschätzung Erreichung g notwendigen Khat-Bruttomenge ist kaum möglich . Geht etwa Gutachten junge bereits blattragende Triebe Gewichtsprozent höchsten Gehalt enthalten so werden g Blattmasse benötigt . zwangsläufig " dezisionistischen vgl. BGHSt 1 Grenzwertfestlegung g folgt Senat Ergebnis Empfehlung Sachverständigen Prof. Dr. Dr. . Grenzwertfestlegung Dreifache Amphetamin bestimmten Wertes erscheint deutlich Einschätzung Gutachtens " etwa " Drittel Fünftel geringeren toxischen Wirksamkeit Darreichungsform Khat-Pflanzen Vergleich Amphetamin gerechtfertigt Gutachten näher beschriebene gesundheitliche Gefährdung gewohnheitsmäßigen Konsum Khat Acht ließe . kommt beschrieben –schnellen jeweiligen Khat-Mengen möglichst beschleunigt Vielzahl Khat-Konsumenten vertrieben werden müssen . Auch Khat besonderem Maße bestehende Gefahr Weiterverbreitung vgl. Gesichtspunkt betreffend Kokain BGHSt f. ; ferner aaO. S. rechtfertigt abweichend Auffassung Landgerichts Grenzwertmenge Dreifache Amphetamin bestimmten Wirkstoffmenge beschränken . Landgericht hat Ergebnis Recht angenommen Grenze geringen Menge Sinne § § Abs. Nr. Abs. Nr. Fall erreicht war . gilt auch Zugrundelegung nunmehr Senat festgelegten Grenzwerts geringen Menge Khat g Wirkstoffs . ausgehend hat Landgericht Auffassung Beschwerdeführerin Angeklagten auch Fall . Urteilsgründe zutreffend nur Beihilfe einfachen unerlaubten Handeltreiben bungsmitteln schuldig befunden . Allerdings hat Angeklagte Anmieten beigetragen Fahrzeug 20 . März 2 . April insgesamt Fahrten jeweils mindestens Khat-Pflanzen transportiert wurden . Zugrundelegung Fall . Urteilsgründe festgestellten Cathinon-Gehalts % ergab Transportfällen Fall II . Urteilsgründe jeweils Mindestwirkstoffmenge g mithin insgesamt . Gesamtmenge übersteigt zwar Grenze " geringen Menge " Doppelte ; stellt Schuldspruch jedoch Frage : Strafkammer hat rechtlich unbedenklich durchgeführten Transportfahrten Sicht Haupttäters jeweils Einzeltaten Einfuhr Handeltreibens gewertet Angeklagte Bereitstellung gemieteten Hilfe geleistet hat . Grenzwert geringen Menge auch Zugrundelegung Senat festgelegten Wirkstoffmenge Transportfälle erreicht war hat Landgericht Haupttaten zutreffend jeweils Vergehen einfachen " unerlaubten Betäubungsmitteln § Abs. Nr. StGB gewertet jeweils verwirklichte unerlaubte Einfuhr Wege Gesetzeskonkurrenz zurücktritt . . ; § Abs. Nr. Konkurrenzen . Grundsätzen strenge Akzessorietät Beihilfe kann Angeklagten Fall . Urteilsgründe auch nur Beihilfe Vergehen § Abs. Nr. angelastet werden . ständiger Rechtsprechung ist Frage Handlungseinheit -mehrheit individuellen Tatbeitrag Beteiligten beurteilen NStZ 121 Urteil 27 . Februar . Fördert Gehilfe hier Angeklagte Mieten Transportfahrzeugs Tun rechtlich selbständige Taten Haupttäters so ist nur Beihilfe Rechtssinne gegeben Tröndle/Fischer StGB . Aufl . § Rdn . m.w . . läßt indes Akzessorietät Beihilfe Haupttat unberührt . Gehilfe Fall Handlung materiell selbständige Vergehen nämlich Rauschgiftgeschäfte unterstützt erst Gesamtheit geringe Menge beziehen kann führen Gehilfe Beteiligung Verbrechen Nr. Abs. Nr. schuldig ist kann nur Rahmen Strafzumessung angemessen strafschärfend berücksichtigt werden . hat Landgericht Festsetzung Fall . Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe auch bedacht . hat ausdrücklich strafschärfend gewertet Angeklagte " Fahrzeug insgesamt fast Wochen Verfügung gestellt Vielzahl Transporten ermöglicht hat " . Auffassung Beschwerdeführerin hat Landgericht Angeklagten Fällen II . Urteilsgründe auch Recht Beihilfe versuchten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge schuldig befunden . Haupttäter Angeklagte vorgestellt hätten Transportfahrten Menge Khat handelte Wirkstoffgehalt Grenze geringen Menge überschritten hätte ist so festgestellt liegt Rede stehenden großen Mengen Pflanzenmaterial Besonderheiten Khat-Pflanze auch . . Revision Angeklagten Überprüfung Urteils Revisionsrechtfertigung Angeklagten hat noch sachlich-rechtlicher Hinsicht Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Insoweit verweist Senat Vermeidung Wiederholungen zutreffenden Ausführungen Antragsschrift Generalbundesanwalts . Sost-Scheible Nachschlagewerk : ja BGHSt : ja Veröffentlichung ; ja § Abs. Nr. Nr. StGB 1 . Khat-Pflanzen beginnt geringe Menge Wirkstoffgehalt . 2 . Unterstützt Gehilfe Handlung je selbständige Taten Handeltreibens Betäubungsmitteln erst Gesamtheit geringe Menge beziehen so macht nur Beihilfe Vergehen § Abs. Nr. strafbar . Urteil 28 . Oktober