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94 lines
775 B

BESCHLUSS
2/09
27
.
Januar
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
hier
:
Anfrage
2
.
Strafsenats
29
.
Oktober
StR
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
Januar
beschlossen
:
Rechtsprechung
Senats
steht
beabsichtigten
Entscheidung
anfragenden
Senats
.
Senat
erachtet
zulässig
allein
nachträgliche
Gesamtstrafenbildung
analog
§
Abs.
StGB
Einbeziehung
Ausland
verhängten
Strafen
ausscheidet
"
Härteausgleich
"
Form
bezifferten
Abschlags
fiktiv
gebildeten
Gesamtstrafe
Folge
gewähren
Bindung
gesetzlichen
Strafrahmen
entfällt
Einzelfall
auch
gesetzliche
Mindeststrafe
unterschritten
werden
kann
.
Vielmehr
kommt
Fällen
"
Härteausgleich
bezeichnete
Milderung
lediglich
Rahmen
allgemeinen
Strafzumessungsgründe
§
StGB
Einhaltung
gesetzlichen
Strafrahmen
Betracht
.
Kuckein