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96 lines
793 B

BESCHLUSS
18
.
April
Strafsache
1
.
2
.
Brandstiftung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
18
.
April
einstimmig
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
3
.
Dezember
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
;
jedoch
wird
Rechtsfolgenausspruch
bezüglich
Angeklagten
klargestellt
Gesamtfreiheitsstrafe
Monaten
Strafaussetzung
Bewährung
Geldstrafe
Tat
22
.
August
Urteil
Landgerichts
16
.
August
Geldstrafen
Strafbefehl
Amtsgerichts
24
.
Februar
einbezogen
sind
nur
Sperre
Erteilung
Fahrerlaubnis
Jahr
Monaten
Urteil
Amtsgerichts
7
.
Februar
aufrechterhalten
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Lienen