BESCHLUSS 18 . April Strafsache 1 . 2 . Brandstiftung 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 18 . April einstimmig beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 3 . Dezember werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. ; jedoch wird Rechtsfolgenausspruch bezüglich Angeklagten klargestellt Gesamtfreiheitsstrafe Monaten Strafaussetzung Bewährung Geldstrafe Tat 22 . August Urteil Landgerichts 16 . August Geldstrafen Strafbefehl Amtsgerichts 24 . Februar einbezogen sind nur Sperre Erteilung Fahrerlaubnis Jahr Monaten Urteil Amtsgerichts 7 . Februar aufrechterhalten ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Lienen