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206 lines
1.8 KiB

BESCHLUSS
StR
16
.
Oktober
Strafsache
Betruges
u.a.
ECLI
:
:
BGH:2018:161018B3STR66.18.0
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
16
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
analog
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
26
.
Oktober
wird
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
Fall
.
Urteilsgründe
Unterlassung
Insolvenzantragstellung
zahlungsunfähigen
GmbH
verurteilt
worden
ist
;
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
;
vorgenannte
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
falschen
Versicherung
Geschäftsführer
Anmeldung
Handelsregister
Betrugs
Fällen
unbefugten
Führens
akademischer
Grade
schuldig
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
falscher
Versicherung
Geschäftsführer
Anmeldung
Handelsregister
Unterlassung
Insolvenzantragstellung
zahlungsunfähigen
GmbH
Betrugs
Fällen
unbefugten
Führens
akademischer
Grade
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Rechtsmittel
führt
teilweisen
Einstellung
Verfahrens
hat
insoweit
Schuldspruch
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Teilerfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Antrag
Generalbundesanwalts
hat
Senat
Verfahren
Fall
.
Urteilsgründe
Angeklagte
"
Unterlassung
Insolvenzantragstellung
zahlungsunfähigen
GmbH
"
verurteilt
worden
ist
eingestellt
.
bedingte
Änderung
Schuldspruchs
führt
hier
Änderung
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
.
Senat
schließt
Landgericht
verbleibenden
Einzelfreiheitsstrafen
Jahr
Monaten
zweimal
Jahr
Monaten
Jahr
Monaten
viermal
Monaten
Einstellung
Verfahrens
bedingten
Wegfall
Einzelstrafe
Monaten
Freiheitsstrafe
milderen
Gesamtfreiheitsstrafe
gelangt
wäre
.
Gericke
Berg