BESCHLUSS StR 16 . Oktober Strafsache Betruges u.a. ECLI : : BGH:2018:161018B3STR66.18.0 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 16 . Oktober gemäß § Abs. Nr. Abs. § Abs. § Abs. analog beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil 26 . Oktober wird Verfahren eingestellt Angeklagte Fall . Urteilsgründe Unterlassung Insolvenzantragstellung zahlungsunfähigen GmbH verurteilt worden ist ; Umfang Einstellung fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last ; vorgenannte Urteil Schuldspruch geändert Angeklagte falschen Versicherung Geschäftsführer Anmeldung Handelsregister Betrugs Fällen unbefugten Führens akademischer Grade schuldig ist . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . 3 . Beschwerdeführer hat verbleibenden Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten falscher Versicherung Geschäftsführer Anmeldung Handelsregister Unterlassung Insolvenzantragstellung zahlungsunfähigen GmbH Betrugs Fällen unbefugten Führens akademischer Grade Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Rechtsmittel führt teilweisen Einstellung Verfahrens hat insoweit Schuldspruch Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Antrag Generalbundesanwalts hat Senat Verfahren Fall . Urteilsgründe Angeklagte " Unterlassung Insolvenzantragstellung zahlungsunfähigen GmbH " verurteilt worden ist eingestellt . bedingte Änderung Schuldspruchs führt hier Änderung verhängten Gesamtfreiheitsstrafe . Senat schließt Landgericht verbleibenden Einzelfreiheitsstrafen Jahr Monaten zweimal Jahr Monaten Jahr Monaten viermal Monaten Einstellung Verfahrens bedingten Wegfall Einzelstrafe Monaten Freiheitsstrafe milderen Gesamtfreiheitsstrafe gelangt wäre . Gericke Berg